Essen/Berlin. . Bundesarbeitsministerin von der Leyen will Selbständige verpflichten, in die Rentenkasse einzuzahlen. Der Plan sorgt für den Widerstand von fast 70.000 Betroffenen. Das zeigt die Online-Petition, die noch bis diesen Dienstag Unterstützer sammelt. Zudem zeigt sich: Über die soziale Situation Selbständiger weiß man nur wenig.

Es klingt vernünftig und sinnvoll: Beruflich Selbständige sollen etwas für ihre Rente tun, damit ihnen im Alter keine Altersarmut droht. So möchte es Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Doch ihr Vorhaben löst bei vielen Betroffenen Sorgen aus und enormen Widerstand. Denn von der Leyen will eine Rentenversicherungspflicht für alle Selbständigen einführen.

Eine Online-Petition, die sich gegen den Rentenzwang wendet und am 22. Mai endet, hatten bis Sonntagabend bereits mehr als 67.000 Personen mitunterzeichnet. Die Petition gehört damit zu den meist unterzeichneten seit Start der Online-Einsprüche im Jahr 2005.

250 bis 450 Euro pro Monat Mindestbeitrag?

Dabei steht der Plan zum ‚Rentenzwang’ nicht alleine wegen Details in der Kritik. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag etwa stößt sich schon an der Grundidee, Rentenzahlungen zur Pflicht zu machen: "Mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit legen Selbstständige bewusst ein hohes Maß an Eigenverantwortung an den Tag. Diese sollte ihnen auch bei der Altersvorsorge zugestanden werden“, fordert DIHK-Präsident Achim Dercks.

Beim Bundesverband der Freien Berufe (BFB) mag Sprecherin Petra Kleining der CDU-Ministerin Ursula von der Leyen keine schlechten Absichten unterstellen: „Ich glaube aber, dass viele Selbständige gar nicht das Geld haben, um etwas für ihre Rente zu tun“. Im Gespräch sind 250 bis 450 Euro Rentenbeitrag pro Monat. „Das kann für manche Selbständige existenzbedrohend sein“, befürchtet Kleining.

Problem Altersarmut

Im Jahr 2011 verdienten bundesweit mehr als 127.000 Selbständige so wenig, dass Sie Grundsicherung bezogen, also Hartz IV-Leistungen als „Aufstocker“. Die Zahl, sagt Willi Oberlander vom Institut für freie Berufe in Erlangen, habe sich in den Jahren 2005 bis 2010 verdreifacht. „Jeder fünfte selbstständige Leistungsbezieher war auch arbeitslos gemeldet“.

Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 4,2 Millionen Selbständige. „Deren Einkommen sind sehr unterschiedlich“, sagt Oberlander. Nur zwölf Berufe sind über Kammern organisiert - von insgesamt geschätzt 1000 bis 2000 klassifizierten Berufen, in denen Beschäftigte der Definition nach meist "unabhängig" und "eigenbestimmt" tätig sind. Ärzte, Anwälte, Apotheker oder Architekten: Sie leisten über ihre Standesvereinigungen Rentenbeiträge und sind von den Plänen in Berlin eher nicht betroffen. Daneben gibt es für einen Teil frei Beschäftigter die Künstlersozialversicherung – etwa 170.000 Musiker, Künstler oder Publizisten sind dort aktuell also sozial-, pflege- und rentenversichert.

Bund will Altersvorsorge "nicht mehr dem Zufall überlassen" 

Während Notare oder Patentanwälte sich in der Regel keine Sorgen über Altersarmut machen müssten, weil sie zu den Bestverdienern ihres Standes gehören, klaffe aber schon bei einfachen Rechtsanwälten oder etwa Architekten „die Verdienstschere weit auseinander“, erklärt Oberlander. Und mit Blick auf die nicht organisierten Branchen fragt Oberlander, wie man als Selbständiger bei einem nicht unüblichen Stundensatz von 40 Euro noch was für die Rente tun könne? Wie soll ein Rentenzwang überhaupt funktionieren, wenn man die Zielgruppe etwa steuerrechtlich derzeit kaum fassen kann?

Im Bundesarbeitsministerium muss man eingestehen, dass über die zukünftige Versorgung Selbständiger im Alter „nur wenig wirklich Belastbares vorliegt.“ Ja, selbst was Selbständige aktuell eigentlich verdienen, inwieweit sie bereits vorsorgen und was an Rentenbeiträge sie tatsächlich leisten könnten, sei derzeit „nicht abschließend abschätz- oder erfassbar“. Gleichwohl halte man an dem Vorhaben fest, „die Altersvorsorge von vielen Selbständigen nicht mehr dem Zufall zu überlassen und den Faktor Altersvorsorge zum integralen Bestandteil des Geschäftsmodells „Selbständigkeit“ werden lassen“, erklärt Ministeriumssprecher.

Online-Petiton hat wichtige Hürde überstiegen

Ab 2013 soll das Gesetz zur Rentenversicherungspflicht für Selbständige gelten. Oberlander bezweifelt, dass sich dieses Datum tatsächlich einhalten lässt. Im Ministerum verweist man auf zahlreiche „pragmatische Übergangs- und Ausnahmeregelungen“, die im Gesetz vorgesehen seien. Wer etwa bereits selbst vorsorgt, solle nicht zusätzlich zur Kasse gezwungen werden.

DIHK-Präsident Dercks hält denn auch eine „Versicherungspflicht mit einem Katalog an Vorsorgemöglichkeiten“ für „vertretbar“. Dabei sollten „großzügige Übergangsregelungen greifen und getroffene Entscheidungen zur Altersvorsorge akzeptiert werden - etwa in Form von Immobilieneigentum“, schlägt er vor.

"Politiker jetzt direkt ansprechen"

Die Online-Petition hat unterdessen ein wichtiges Quorum erreicht: Da sie mehr als 50.000 Unterstützer hat, kann Initiator Tim Wessels sein Anliegen direkt in öffentlicher Sitzung vor dem Petitionsausschuss im Bundestag vortragen und mit den Abgeordneten diskutieren. Nach Einschätzung der Bundestagsverwaltung könnte der Termin dazu frühestens im September kommen. Der Petitionsausschuss tagt öffentlich nur viermal im Jahr.

Wessels, 27 Jahre jung, gebürtiger Solinger und IT-Unternehmer mit Firma in Münster und Hamburg findet, "dass man den Termin jetzt nicht abwarten darf". Die Zahl der Mitunterzeichner "zeigt, wieviele Leute der Rentenzwang betrifft". Für ihn ist es auch "ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit von Selbständigen". Unter ihnen sei sicher niemand darauf erpicht, "in Zukunft in der Armut zu landen". Die Mindestbeiträge, die jetzt in der Diskution sind, müssten aber mindestens hinterfragt werden. Wessels: Wer die Online-Petition unterstützt hat, sollte das Thema jetzt weiter tragen, und etwa "Politiker direkt anschreiben oder ansprechen".