Brüssel. . Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung könnte für Deutschland teuer werden: Die EU-Kommission wird wohl bis Ende Mai entscheiden, ob sie die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Bei einer Verurteilung drohen Deutschland Geldstrafen.

Deutschland droht im Streit um die Vorratsdatenspeicherung eine Klage vor dem äischen Gerichtshof (EuGH). Die EU-Kommission sehe immer noch keine Fortschritte in dem Konflikt, sagte ein Kommissionssprecher am Donnerstag in Brüssel. Daher behalte sie sich vor, Deutschland wegen Verstoßes gegen EU-Recht zu verklagen. Die Entscheidung solle bis Ende Mai fallen. Wird Deutschland verurteilt, drohen Geldstrafen.

Laut den EU-Regeln müssen Staaten privaten Unternehmen gesetzliche Datenspeicherungs-Pflichten auferlegen - im Interesse der Bekämpfung schwerer Kriminalität und Terrorismus. Telekom-Anbieter sollen Verbindungsdaten ihrer Kunden pauschal, also ohne speziellen Verdacht, sechs Monate lang aufbewahren.

Deutschland hat Regeln noch nicht umgesetzt

Die Bundesregierung hat diese Speichervorgaben wegen des Streits zwischen Union und FDP bisher nicht umgesetzt. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sperrt sich aus Datenschutz-Bedenken dagegen.

Deutschland habe zwar fristgerecht bis Mittwoch der EU-Kommission wie gefordert einen Brief geschrieben, wie sie die EU-Regeln zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen wolle, sagte der Kommissionssprecher. Doch da die Bundesrepublik diese Regeln immer noch nicht komplett in nationales Recht gegossen habe, werde die EU-Kommission die Lage nun genau prüfen.

Die EU-Kommission hatte voriges Jahr angekündigt, dass sie ihre Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung überprüfen wird – aus Datenschutz-Bedenken. „Aber das kann nicht als Entschuldigung dienen, diese Regeln nicht umzusetzen“, sagte der Sprecher mit Blick auf Deutschland. Noch sei nicht absehbar, wann Brüssel die Überprüfung der EU-Gesetzesvorgaben abschließen könne. Da das Thema „komplex“ sei, könne das durchaus noch etwas dauern.