Berlin. . Die Bundesregierung streitet seit Monaten über die Vorratsdatenspeicherung. Nun zeigt eine Studie des Max-Planck-Instituts, dass die Speichermethode bei der Aufklärung von Straftaten gar nicht so bedeutend ist. Die Polizei zweifelt das Ergebnis an.
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung hat einer aktuellen Studie zufolge keine essenzielle Bedeutung für die Strafverfolgung. Der Wegfall der Speichermethode nach dem Verfassungsgerichtsurteil von 2010 könne nicht als Grund für Veränderungen bei der Aufklärungsquote von Straftaten herangezogen werden, heißt es in der vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Expertise des Max-Planck-Institutes für internationales Strafrecht, die heute veröffentlicht wird.
Die Wissenschaftler gingen in ihrer Untersuchung der Frage nach, ob sich der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung auf die Quote aufgeklärter Straftaten ausgewirkt hatte. Gegenwärtig könnten die Auswirkungen des Richterspruchs noch nicht mit belastbaren Zahlen quantifiziert werden, betonten die Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts. Vielmehr sei die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung durch den Verweis auf Einzelfälle bestimmt, in denen es einen Nutzen für die Strafverfolgung gegeben haben soll.
Dabei werde stets von „typischen“ Einzelfällen gesprochen, ohne dass dies empirisch belegt sei, betonten die Wissenschaftler. In der Studie wurden auch Praktiker aus den Strafverfolgungsbehörden befragt, die sich dabei für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aussprachen.
„Notwendigkeit ist nur ein Gefühl der Praktiker“
„Die Studie zeigt, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist“, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP). „Die Vorratsdatenspeicherung hat keinen messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten.“
Nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die Nutzung von Vorratsdaten unerlässlich zur Aufklärung schwerer Verbrechen. Ein Rückgriff auf diese Telekommunikationsdaten könne dazu beitragen, Täter schnell zu fassen, sagt GdP-Sprecher Rüdiger Holecek. Beispielsweise bei Entführungen könnte sich dadurch ein entscheidender Zeitvorteil ergeben. Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung bezeichnete Holecek als „Verschwörungstheorien“.
Die schwarz-gelbe Koalition streitet seit Monaten um die Vorratsdatenspeicherung, nachdem die bisherige Regelung von Karlsruhe im März 2010 gekippt worden war. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Daten nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten im Rahmen des sogenannten „Quick-Freeze-Verfahrens“ speichern lassen. Die Union fordert dagegen die vorsorgliche Datenspeicherung für sechs Monate.
Deutschland hat eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die neben der Speicherung von Mobilfunkverkehrsdaten auch die von Internetverkehrsdaten vorsieht, bislang noch nicht umgesetzt. (afp, dapd)