Berlin/Brüssel. . Im Streit über die Speicherung von Telefondaten hat sich vor einem Treffen zwischen Justiz- und Innenministerium am Mittwochabend keine Lösung abgezeichnet. Die EU hat Deutschland bis Ende kommender Woche eine Frist gesetzt, eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen.

Kurz vor Ablauf einer Frist der europäischen Kommission zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstrickt sich das Bundeskabinett weiter in Streitigkeiten zu dem Vorhaben. Das Justizministerium reagierte am Mittwoch mit Ablehnung auf einen zuvor vom Innenministerium vorgelegten Änderungsvorschlag für die Regelung. Ein Sprecher des Justizministeriums nannte den Vorschlag eine "bedauerliche Stellungnahme".

Während das Justizministerium Telefon- und Internetdaten nur im Fall von Verdachtsmomenten erheben will, pocht das Innenministerium auf eine umfangreichere Regelung mit einer anlassunabhängigen Speicherung der Daten für sechs Monate.

Deutschland drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe

Brüssel wartet schon seit 2007 darauf, dass Deutschland eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt. In der kommenden Woche endet erneut eine von der EU-Kommission gesetzte Frist dazu. Lässt die Bundesrepublik diese Frist, wie vorige Fristen auch schon, verstreichen, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Nach Angaben des Innenministeriums muss Deutschland im Falle einer Verurteilung mit einer Strafzahlung von rund 32 Millionen Euro rechnen.

Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wollten sich am Mittwochabend mit ihren Staatsministern zu einer gemeinsamen Arbeitssitzung treffen, bei der auch die Vorratsdatenspeicherung thematisiert werden sollte. Ihre Sprecher dämpften jedoch bereits im Vorfeld die Erwartungen an das Treffen. Wichtig sei vor allem, dass "man konstruktiv im Gespräch bleibt", sagte der Sprecher des Justizministeriums. (dapd)