Berlin. Der derzeitige Hartz-IV-Regelsatz liegt unter dem menschenwürdigen Existenzminimum - das hat das Berliner Sozialgericht entschieden. Geklagt hatte eine Familie aus Neukölln mit Unterstützung einer Gewerkschaft. Nun muss sich das Verfassungsgericht mit dem Thema beschäftigen.

Die Höhe des sogenannten Hartz-IV-Regelsatzes verstößt nach einem Beschluss des Berliner Sozialgerichts vom Mittwoch gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Nach Auffassung der 55. Kammer des Gerichts sind die Leistungen des Sozialgesetzbuches (SGB) II zu niedrig, wie das Gericht mitteilte. Die Kammer habe dem Bundesverfassungsgericht die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Regelsatzes zur Prüfung vorgelegt, hieß es weiter.

Konkret geklagt hatte mit Unterstützung einer Gewerkschaft eine aus drei Personen bestehende Familie aus Neukölln gegen die Höhe der ihnen ab Januar 2011 vom Jobcenter bewilligten Leistungen. Nach Auffassung des Gerichts können die Kläger nach geltenden SGB-II-Vorschriften keine höheren Leistungen beanspruchen. Die Vorschriften seien jedoch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Deshalb setzen die Richter das Verfahren aus. Die Leistungen seien für einen Alleinstehenden um 36 Euro monatlich und für eine dreiköpfige Familie um monatlich rund 100 Euro zu niedrig bemessen, hieß es weiter.

Nach Angaben der Pressestelle des Gerichts ist der Beschluss der 55. Kammer der deutschlandweit erste Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht, in dem es um die Klärung der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelsatzhöhe geht. (S 55 AS 9238/12)

(dapd)