München. Die geplante Anrechnung des Betreuungsgelds auf den Hartz-IV-Satzes verstößt laut einem Zeitungsbericht gegen die Rechtsauffassung der Bundesregierung. In Thüringen, wo das Betreuungsgeld bereits seit 2006 ausgezahlt wird, bekommen auch Hartz-IV-Empfänger die “Herdprämie“ - mit Zustimmung des Bundes.
Die geplante Anrechnung des Betreuungsgeldes auf die Hartz-IV-Leistung widerspricht offenbar der Rechtsauffassung der Bundesregierung. Wie die "Thüringer Allgemeine" am Mittwoch berichtete, heißt es in einem Schreiben des Bundesarbeitsministeriums, dass das in Thüringen ausgezahlte Betreuungsgeld nicht auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende angerechnet werden könne. Das 2006 eingeführte Thüringer Landeserziehungsgeld ist mit der geplanten Leistung des Bundes vergleichbar.
In dem Schreiben des Bundesarbeitsministeriums vom 17. Dezember 2010 an das Thüringer Sozialministerium heiße es, dass nach Rücksprache mit dem Bundesfamilienministerium das "Thüringer Erziehungsgeld auch nach dortiger Auffassung eine vergleichbare Leistung" im Sinne des Bundeselterngeldgesetzes und damit "anrechnungsfrei" sei.
Hartz-IV-Anrechnung könnte Streit ums Betreuungsgeld entschärfen
Die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwochsausgabe) berichtete, dass der geplante Zuschuss in voller Höhe von der Hartz-IV-Leistung abgezogen werden solle. Eine entsprechende Regel solle in den Gesetzentwurf aufgenommen werden, den das Familienministerium erstellt. Das Ministerium wollte die geplante Anrechnung laut "SZ" weder bestätigen noch dementieren.
Die Regelung könnte dazu beitragen, den Streit in der schwarz-gelben Koalition über das Betreuungsgeld zu entschärfen. Einige der Kritiker befürchten Fehlanreize, da manche Eltern sich wegen der Barleistung dafür entscheiden könnten, ihr Kind nicht in eine Krippe zu geben. Dabei würden gerade Kinder aus prekären Verhältnissen vom Besuch einer solchen Einrichtung besonders profitieren. (dapd/afp)