Berlin. Fahnder suchen derzeit etliche Rechtsextremisten wegen Gewaltverbrechen, Volksverhetzung und anderer Delikte - 29 von ihnen stammen aus NRW. Sie sind allerdings im Untergrund verschwunden. Politik treibt neues NPD-Verbotsverfahren voran.

Bundesweit werden weit mehr als hundert Rechtsextremisten wegen Straftaten gesucht. Gegen sieben Neonazis läuft auch eine internationale Fahndung, wie die "Süddeutsche Zeitung" aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei zitiert. Weil sie untergetaucht seien, konnten die Haftbefehle bisher nicht vollstreckt werden.

Den Angaben zufolge standen Anfang Januar bundesweit 160 Rechtsextremisten auf den Fahndungslisten, 37 von ihnen in Bayern und je 29 in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Von den bundesweit 160 Gesuchten haben die Fahnder bis März bereits 46 Rechtsextremisten festnehmen können.

Bei den Straftaten, für die ein Haftbefehl ausgestellt wurde, sind nicht nur Gewaltverbrechen, Volksverhetzung und andere szenetypische Delikte dabei, wie das Zeigen des Hitlergrußes oder das Tragen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Etliche Rechtsextremisten werden auch wegen Betrug, Diebstahl oder Drogendelikten gesucht.

Positive Signale für neues NPD-Verbotsverfahren

Unterdessen gibt es Bewegung in der Diskussion um ein NPD-Verbot. Der Vorsitzende des Neonazi-Untersuchungsausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, wertet die Bereitschaft der Unions-Innenminister für einen Abzug der V-Leute aus der Führungsebene der NPD als wichtigen Schritt hin zu einem Verbot der rechtsextremistischen Partei. "Dieser Verzicht ist eine notwendige Bedingung für ein neues NPD-Verbotsverfahren, das Unterhalten der V-Leute-Kontakte war eine Art Lebensversicherung für die NPD", sagte der SPD-Politiker.

Jetzt werde es darauf ankommen, in den kommenden Monaten das Beweismaterial zu aktualisieren, um nachzuweisen, dass die NPD "eindeutig" verfassungswidrig sei, sagte Edathy. Diesbezüglich sei er sehr zuversichtlich. Die NPD habe sich seit Jahren "systematisch der gewaltbereiten rechten Szene geöffnet und regelrechte Bündnisse mit Neonazis geschlossen".

Die Innenminister der unionsgeführten Länder hatten sich am Mittwoch darauf verständigt, einen entsprechenden V-Leute-Beschluss beim Treffen der Innenminister am 22. März vorzulegen. Die Annahme gilt als sicher, da die sozialdemokratischen Innenminister ebenfalls auf ein neues NPD-Verbotsverfahren drängen. Das sogenannte Abschalten der Verbindungsleute des Verfassungsschutzes gilt als wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Der erste Versuch, die rechtsgerichtete Partei verbieten zu lassen, war 2003 wegen der V-Leute in den NPD-Spitzengremien vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.