Berlin. Die Innenminister der Union aus Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, die V-Leute des Verfassungsschutzes in den Führungsebenen der NPD abzuziehen. Das erste NPD-Verbotsverfahren war 2003 wegen der V-Leute-Problematik vor dem Verfassungsgericht gescheitert.
Die Innenminister der Union aus Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, die V-Leute des Verfassungsschutzes in den Führungsebenen der NPD abzuziehen. Dies gilt als Voraussetzung für ein erfolgreiches Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine entsprechende Beschlussvorlage soll bei der Sondersitzung der Innenminister am 22. März verabschiedet werden. Die Zustimmung der SPD-Minister gilt als wahrscheinlich. Das erste NPD-Verbotsverfahren war 2003 wegen der V-Leute-Problematik vor dem Verfassungsgericht gescheitert. (dapd)