Berlin. Die Innenminister der Union aus Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, die V-Leute des Verfassungsschutzes in den Führungsebenen der NPD abzuziehen. Das erste NPD-Verbotsverfahren war 2003 wegen der V-Leute-Problematik vor dem Verfassungsgericht gescheitert.

Die Innenminister der Union aus Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, die V-Leute des Verfassungsschutzes in den Führungsebenen der NPD abzuziehen. Dies gilt als Voraussetzung für ein ­erfolgreiches Verbotsver­fahren vor dem Bundesver­fassungsgericht. Eine entsprechende Beschlussvorlage soll bei der Sondersitzung der ­Innenminister am 22. März verabschiedet werden. Die Zustimmung der SPD-Minister gilt als wahrscheinlich. Das erste NPD-Verbotsverfahren war 2003 wegen der V-Leute-Problematik vor dem Verfassungsgericht gescheitert. (dapd)