Berlin. Nicht die Bundesregierung, sondern das Bundespräsidialamt entscheidet darüber, ob der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff einen Ehrensold in Höhe von 199.000 Euro bekommt. Das stellte das Bundesinnenministerium klar und wies damit Berichte zurück, wonach das Kabinett um Angela Merkel diese Entscheidung trifft.
Über den Ehrensold für den zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff entscheidet das Bundespräsidialamt. "Die Entscheidung, ob ein Ehrensold gewährt wird, obliegt nach bisheriger Praxis dem Bundespräsidialamt und nicht der Bundesregierung", sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin.
Sie wies damit Berichte zurück, wonach die Bundesregierung über die Zahlung der Bezüge zu entscheiden habe. Geregelt sei dies in einer Fußnote der sogenannten Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung.
Laut Gesetz erhalten ehemalige Bundespräsidenten nach ihrer Amtszeit lebenslang einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge, die aktuell bei 199.000 Euro pro Jahr liegen. Auch einem Bundespräsidenten, der vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet, steht dies zu. Bedingung ist aber, dass der Amtsinhaber aus "politischen oder gesundheitlichen Gründen" ausscheidet. (dapd)