Berlin. Noch ist unklar, ob Christian Wulff ein „Ehrensold“ zusteht. Laut Gesetz müssen „politische oder gesundheitliche“ Gründe für ein Ausscheiden vorliegen. Experten streiten, ob diese Gründe im Fall Wulff vorliegen.

Noch ist unklar, ob Christian Wulff ein „Ehrensold“ zusteht. 199 000 Euro plus Aufwandsentschädigung von 78 000 Euro überwies der Bund bisher an ihn. Bei einem Rücktritt werden seine normalen Bezüge von 199 000 Euro als „Ehrensold“ weitergezahlt. Doch nicht in jedem Fall: Es müssen laut Gesetz „politische oder gesundheitliche“ Gründe für ein Ausscheiden vorliegen.

Hier beginnt der Streit der Fachleute. Liegen politische oder persönliche Gründe vor? Wulff selbst versuchte diesen Schritt in seiner Rede politisch zu begründen. Das Vertrauen in sein Amt und damit seine Wirkungsmöglichkeiten hätten Schaden gelitten, sagte er.

Doch es gibt Widerspruch: Verwaltungsrechtler Hans Herbert von Arnim glaubt an persönliche Gründe. Daher stehe Wulff kein Ehrensold zu. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages folgt dieser Argumentation. Politische Gründe müssten „im Zusammenhang mit der Gestaltung des öffentlichen Lebens stehen“. Sie dürften „nicht in der Person des Amtsinhabers“ liegen. In diesem Fall bliebe Wulff seine Altersversorgung als Abgeordneter und Ministerpräsident. Beginn: frühestens in fünf Jahren.

Doch es gibt auch Stimmen, die seinen Ehrensold nicht in Gefahr sehen. „Persönliche Gründe sind bei einem Amt, das so von der Person lebt, kaum von politischen zu trennen“, sagt Staatsrechtsprofessor Christoph Degenhart. Außerdem könne der Ehrensold sogar im Fall einer Verurteilung weitergezahlt werden.

Doch auch mit einer Fortzahlung der Bezüge könnte Wulff vor Problemen stehen. Spekulationen zufolge soll er einer renommierten Anwaltskanzlei 4000 Euro pro Tag zahlen.