Berlin. . Im Zusammenhang mit der Kredit- und Medienaffäre sei die Bezeichnung “Lügner“ für Bundespräsident Christian Wulff von der Meinungsfreiheit gedeckt, sagte die hannoversche Oberstaatsanwältin. Mehrere Bürger hatten den Grünen-Fraktionsvorsitzenden angezeigt, als der Wulff derart diskreditiert hatte.

Bundespräsident Christian Wulff darf in der aktuellen Debatte um seine Kredit- und Medienaffäre als Lügner bezeichnet werden. Die Äußerung sei in diesem Zusammenhang von der Meinungsfreiheit gedeckt, sagte die hannoversche Oberstaatsanwältin Irene Silinger am Freitag der dapd. Es gebe keinen Anlass für Ermittlungen gegen den Fraktionsvorsitzenden der Grünen im niedersächsischen Landtag, Stefan Wenzel.

Wenzel hatte Wulff in einem Interview am Samstag einen Lügner genannt und zum Rücktritt aufgefordert. Daraufhin waren bei der Staatsanwaltschaft Hannover drei Anzeigen gegen ihn wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten eingegangen.

50 Prozent der Deutschen fordert Wulffs Rücktritt

Trotz des sinkenden Interesses an der Kredit- und Medienaffäre von Bundespräsident Christian Wulff befürwortet die Hälfte der Deutschen den Rücktritt des Staatsoberhaupts. Dies geht aus dem aktuellen ZDF-Politbarometer hervor. Anders als bei der letzten Umfrage, bei der sich 50 Prozent gegen einen Rücktritt Wulffs aussprachen und 44 Prozent dafür, sind jetzt mit 50 Prozent mehr Befragte für einen Rücktritt als für seinen Verbleib im Amt (45 Prozent).

75 Prozent der Befragten glauben, dass er als Bundespräsident dauerhaft beschädigt ist. Auch bei den Beliebtheitswerten muss Wulff Einbußen hinnehmen. Nach minus 0,5 vor zwei Wochen wird er jetzt auf der Skala von +5 bis -5 mit minus 0,8 bewertet.

Für das ZDF-Politbarometer befragte die Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen vom 24. bis 26. Januar 1.262 zufällig ausgewählte Wahlberechtigte.