Berlin. . Die Vergabe eines Kredits der BW-Bank an Bundespräsident Christian Wulff ist nach Auffassung der Landesbank Baden-Württemberg regelkonform erfolgt. Ein Fehlverhalten sei nicht festgestellt worden. Wulff hatte einen Kredit von Edith Geerkens durch ein zinsgünstiges Darlehen der BW-Bank abgelöst.

Nach der Staatsanwaltschaft Stuttgart sieht auch die Landesbank Baden Württemberg (LBBW) keine Regelverstöße bei der Vergabe eines umstrittenen Kredits an Bundespräsident Christian Wulff. Die Bank teilte am Donnerstagabend mit, eine interne Prüfung sei zu dem Ergebnis gekommen, dass „die Kreditvergabe gemäß den internen und banküblichen Regeln erfolgte“. Ein Fehlverhalten der Bank sei nicht festgestellt worden, teilte das Institut nach einer außerordentlichen Sitzung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats weiter mit.

Staatsanwaltschaft sieht keinen Handlungsbedarf

Schon in der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart erklärt, sie werde weder gegen Wulff noch gegen die BW-Bank, einer Tochter der LBBW, ein Ermittlungsverfahren einleiten. Ein Anfangsverdacht für Untreue oder Vorteilsnahme beziehungsweise Vorteilsgewährung sei nicht ersichtlich. Keine der eingegangenen Anzeigen über die umstrittene Darlehensvergabe der BW-Bank zur Finanzierung von Wulffs Einfamilienhaus habe sich als stichhaltig erwiesen.

Wulff hatte nach Medienberichten einen Kredit, mit dem er als niedersächsischer Ministerpräsident ein privates Darlehen der Unternehmergattin Edith Geerkens ablöste, von der zur Landesbank LBBW gehörenden BW-Bank zu ungewöhnlich günstigen Zinsen von 0,9 bis 2,1 Prozent erhalten. (rtr)