Düsseldorf. . Vielen Städten sind die Trinkgelage auf öffentlichen Straßen und Plätzen ein Dorn im Auge. Die CDU will den übermäßigen Alkoholkonsum im Freien verbieten lassen. Doch Experten warnen: Verbote haben keinen rechtlichen Bestand. Auch die Polizeigewerkschaft lehnt „Verbote auf Papier“ ab.
Viele Städte in NRW wollen übermäßigen Alkoholkonsum auf Straßen und Plätzen einschränken – der Gesetzesvorstoß der CDU für alkoholfreie Zonen stößt aber bei Juristen auf starke Bedenken. Begrenzte Alkoholverbote an „Brennpunkten“ hätten „rechtlich keinen Bestand“, sagte der Berliner Rechtsprofessor Clemens Arzt im Landtag. Die kommunalen Spitzenverbände schlugen vor, den „unbegrenzten Nachschub von Alkohol“ über nächtliche Verkaufsverbote und kürzere Ladenöffnungszeiten einzudämmen.
Die CDU spricht von „Ausnahmezuständen“. Sie will „Trinkgelage“ im Freien künftig über eine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes im Vorfeld verhindern. „Wenn die Polizei eingreifen muss, ist es zu spät“, so Fraktionsvize Peter Biesenbach bei einer Experten-Anhörung. Die Folge unkontrollierten Trinkens seien Lärmbelästigung, Sachbeschädigung oder öffentliches Urinieren. Auch Kommunen beklagen, dass sie dagegen nur mit Bußgeldern oder Verweisen vorgehen können.
Glasverbote im Karneval haben sich bewährt
Aber auch die Städte räumen ein, dass ein Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und begangenen Straftaten nur schwer nachzuweisen sei. Mehrere Experten kritisierten, mit einer Verbotsregelung würde beim Bürger eine Erwartung erzeugt, die man am Ende nicht erfüllen könne. Arzt sieht darin sogar einen Eingriff ins Grundrecht. „Sie tun sich keinen Gefallen mit dem Gesetz“, so der Jurist. Die Polizeigewerkschaft lehnte „Verbote auf Papier“ ab. Damit würde das Problem nur verdrängt. Wer öffentlich trinken wolle, finde schnell einen neuen Treffpunkt. „Es entstünde ein Flickenteppich von Alkoholverbotszonen, die auch alle überwacht werden müssten“, so Landeschef Erich Rettinghaus. Dazu fehle aber das Personal.
In Köln, wo sich an Wochenenden bis zu 2500 Menschen der Party- und Eventszene auf Plätzen versammeln und Anwohner in der Nachtruhe stören, setzt die Stadt auf pragmatische Lösungen. Ein lokal begrenztes Glasverbot – etwa im Karneval – habe sich wie in Aachen bewährt, weil es Verletzungen verhindere. Kölns Stadtdirektor Guido Kahlen regte ein Verkaufsverbot für Alkohol ab 22 Uhr an. „Das führt dazu, dass die Party nicht so lange dauert“, sagte er.