Lünen. . Könnten eingeschränkte Verkaufszeiten für Alkohol und Konsumverbote in der Öffentlichkeit das Problem jugendlicher Trinkgelage in den Griff bekommen? Die Landes-CDU glaubt daran und strebt ein entsprechendes Gesetz an. In Lünen wird die Notwendigkeit für solche Regelungen eher bezweifelt.

Könnten eingeschränkte Verkaufszeiten für Alkohol und Konsumverbote in der Öffentlichkeit das Problem jugendlicher Trinkgelage in den Griff bekommen? Die Landes-CDU glaubt daran und strebt ein entsprechendes Gesetz an. In Lünen wird die Notwendigkeit für solche Regelungen eher bezweifelt. Der Einzelhandel glaubt nicht an die Rechtmäßigkeit eines solchen Gesetzesvorstoßes.

Es gibt keine feste Szene

Die Idee der Landes-CDU: Die Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, örtlich beschränkte Verbote für den öffentlichen Alkoholkonsum auszusprechen. Supermärkte und Kioske sollen zeitliche Beschränkungen für den Verkauf von Schnaps, Bier und Co. erhalten. Die Union glaubt, auf diese Weise Lärm, Vandalismus und Vermüllung durch Gruppen Jugendlicher eindämmen zu können.

In der Lüner Stadtverwaltung sieht man zumindest das dem zugrunde liegende Problem nicht. Es gebe in Lünen keine feste Szene und keinen festen Treffpunkt, der mit solchen Trinkgelagen in Verbindung stehe, so Frank Knoll, Referent des Bürgermeisters. Das habe es mal am Theaterparkplatz gegeben, doch durch stärkere Kontrollen sei diese Szene aufgelöst worden. Wenn sich neue Treffpunkte andeuten, dann kontrolliere die Polizei und die Gruppen ziehen weiter. „Es gibt keine identifizierbare feste Stelle“, so Knoll zu einschlägig bekannten Treffpunkten.

Dass dies in der öffentlichen Wahrnehmung mitunter anders aussieht, erkläre sich unter anderem dadurch, dass Gruppen als Jugendliche wahrgenommen würden, die eigentlich keine sind, so Thomas Stroscher, Leiter der Abteilung Soziale Dienste und Ambulante Erziehungshilfe, zu der auch die Streetworker gehören. „Beim ersten Mai auf der Grillwiese waren es zum Beispiel eher 19- und 20-Jährige und noch ältere. Das sind Abiturienten oder Studenten.“

Auch stellte er klar, nicht jede Ansammlung junger Leute sei gleich ein Trinkgelage. Alkohol spiele oft gar keine Rolle an den Treffpunkten. Ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit wäre da nicht besonders erfolgversprechend. Ohnehin wäre es aus seiner Sicht effektiver, Jugendliche besser über Alkoholkonsum und Risiken aufzuklären. „Das Thema Rauchen hat ja gezeigt, dass das recht gut funktioniert.“

Einzelhandelsverband sieht Verbindung nicht

Von Einschränkungen für den Alkoholverkauf hält auch der Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland nichts – aus zwei Gründen. Der Erste: „Ich sehe den Zusammenhang einfach nicht“, so Hauptgeschäftsführer Thomas Schäfer. Stattdessen würde er eher ein solches Gesetz als Eingriff in die unternehmerische Betätigungsfreiheit sehen, die dem Handel schadet. Ohnehin wisse er nicht, wie man ein solches Gesetzesvorhaben gerichtsfest machen könnte.