Düsseldorf/Dortmund. Die CDU-Fraktion in NRW hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Kommunen ermöglichen soll, Alkoholkonsum im öffentlichen Raum zu verbieten. Verkaufszeiten von Alkohol in Kiosken und Supermärkten sollen eingeschränkt werden.
Harte Zeiten für Konsumenten legaler Drogen. Während die Raucher in NRW vielleicht bald nur noch unter freiem Himmel und im privaten Kämmerlein qualmen dürfen, soll nun auch der Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit weiter eingeschränkt werden. Die Verkehrsbetriebe DSW21, BOGESTRA, HCR und Vestische verbieten bereits seit Juni 2008 Alkoholkonsum in ihren Fahrzeugen. Nun hat die CDU-Fraktion in NRW einen Gesetzesentwurf eingebracht, der Kommunen ermöglichen soll, örtliche Alkoholkonsumverbote auszusprechen. Zudem will die CDU die Verkaufszeiten für Alkohol an Kiosken und Supermärkten einschränken. "Es geht nicht darum, den Alkoholkonsum auf der Straße grundsätzlich zu verbieten", betont Peter Biesenbach von der CDU-Fraktion. Problem seien vielmehr jugendliche Trinkgelage, die in Vandalimus ausarten und Scherbenhaufen hinterlassen. Angestoßen habe die CDU den Gesetzesentwurf laut Biesenbach unter anderem aufgrund mehrfacher Probleme mit öffentlichen Saufpartys in Dortmund-Asseln.
Vandalismus und Müllberge
Laut dem Asselner Bürgermeister Karl-Heinz Czierpka (SPD) gehören öffentliche Trinkgelage in seinen Bezirken zum Alltag. Brennpunkte seien dabei verschiedene Orte entlang des Hellwegs - unter anderem die Asselner Lutherkirche. Dort würden die Treffen der jungen Trinker regelmäßig ausarten. "Lärm, Abfall, Scherbenhaufen und Vandalismus sind die Folgen", sagt Czierpka.
Kommunen derzeit ohne rechtliche Handhabe
Bisher sind Kirchengemeinde, Anwohner und Stadt machtlos gegenüber dem jugendlichen Sauftreff. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist nicht verboten. Platzverweise dürfen Ordnungshüter nur dann erteilen, wenn sich die Trinkertruppe daneben benimmt.
Mit dem neuen Gesetz soll jede Kommune entscheiden dürfen, wo und wann sie in ihrer Stadt eine alkoholfreie Zone erklärt. Noch bevor der erste Schluck aus der Flasche genommen wird, dürften dann auch Mitarbeiter des Ordnungsamtes Trinker an öffentlichen Plätzen zurechtweisen.
Mit Bollerwagen und Bierkasten am 1. Mai durch die Straßen ziehen, könnte dann genauso verboten werden, wie jugendliche Saufgelage auf Kirchenstufen.
Anhörung im Landtag
Der Gesetzesentwurf wird am Donnerstag, 12. Januar, im Düsseldorfer Landtag angehört. Die SPD-Fraktion wird nicht vor Dienstag entscheiden wie sie sich zu dem Gesetzesentwurf positioniert, sagt Markus Herbert Weske, Sprecher der SPD-Fraktion.