Berlin. “Überplanmäßige Mehrausgaben“ heißt es im Ministeriumsjargon, wenn das vorgesehene Geld nicht ausreicht. Heftige “überplanmäßige Mehrausgaben“ werden dieses Jahr beim Elterngeld verzeichnet. Um 300 Millionen Euro haben sich die Schätzer im Ministerium verrechnet. “Sehr erfreulich“ nennt das Ministerin Schröder.
Die Ausgaben für das Elterngeld sind auch 2011 weit höher ausgefallen als erwartet. "Wir haben in diesem Jahr überplanmäßige Mehrausgaben in Höhe von 300 Millionen Euro beim Elterngeld", erklärte ein Sprecher des Familienministeriums am Donnerstag in Berlin. Der Haushaltsausschuss des Bundestags habe die zusätzlichen Mittel bereits genehmigt. Für das laufende Jahr rechnet das Ministerium nun mit einer Jahresausgabe in Höhe von 4,75 Milliarden Euro für das Elterngeld. Für das kommende Jahr sind für die staatliche Familienförderung 4,9 Milliarden Euro eingeplant.
Die Mehrausgaben seien neben allgemeinen Lohnsteigerungen auch dieses Mal wieder das Resultat einer verstärkten Inanspruchnahme der Vätermonate, erklärte der Sprecher. Diese Entwicklung sei "sehr erfreulich". Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hatte kürzlich mitgeteilt, dass inzwischen jeder vierte Vater in den Monaten nach der Geburt eines Kindes die Gelegenheit für eine berufliche Auszeit nutzt und Elterngeld in Anspruch nimmt. 61 Prozent der Paare entscheiden sich mittlerweile dafür, dass Elterngeld zumindest zeitweise gemeinsam zu nutzen.
Eltern bekommen 67 Prozent des Nettogehalts, maximal 1800 Euro
Das Elterngeld wird den ersten zwölf Monaten nach der Geburt eines Kindes an das Elternteil gezahlt, das eine Erziehungspause einlegt. Es beträgt 67 Prozent des Nettogehalts, maximal aber 1800 Euro.
Die Zahlung kann auf 14 Monate erweitert werden, wenn Väter mindestens zwei Monate davon nehmen. Seit Anfang des Jahres wird das Elterngeld aber mit Leistungen für Arbeitslose verrechnet, auch Gutverdienende haben ab einem bestimmten Gehaltsniveau keinen Anspruch mehr. In den vergangenen Jahren hatten die Ausgaben für das Elterngeld die veranschlagten Kosten mehrfach um einen dreistelligen Millionenbetrag überstiegen.