Karlsruhe/Berlin. . Das Elterngeld verstößt nicht gegen das Grundgesetz – auch wenn es möglicherweise die Eltern von Frühgeborenen benachteiligt. Der Beschluss kommt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder gerade recht, denn um das Elterngeld ist ein Kampf entbrannt.
Die sogenannten Vätermonate beim Elterngeld sind nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies ließen die Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss erkennen. Die Regelung sei wohl nicht vollkommen ungeeignet, eine partnerschaftlichere Rollenverteilung zu erreichen, hieß es unter anderem (Az.: 1 BvL 15/11).
Derzeit können die Eltern eines Kindes nur dann 14 Monate Elterngeld erhalten, wenn sich beide für die Betreuung ihres Nachwuchses eine Auszeit vom Beruf nehmen. Beantragt lediglich einer der beiden Elterngeld, so gibt es die Förderung nur zwölf Monate. Mit den zusätzlichen zwei Monaten, auch Partner- oder Vätermonate genannt, sollen Väter ermutigt werden, sich an der Betreuung ihrer Kinder zu beteiligen. Ausgenommen davon sind unter anderem Alleinerziehende.
Was, wenn Frühgeborene besonders auf die Mutter angewiesen sind?
Das Landessozialgericht sah in der Regelung einen nicht gerechtfertigten Eingriff in den Schutz von Ehe und Familie. Ihm lag der Fall einer Familie zugrunde, deren Sohn 2007 als Frühgeborener auf die Welt gekommen war. Das Kind benötige mehr Betreuung und Fürsorge seitens der Mutter, ein Wechsel der Hauptbezugsperson sei hier schädlich, hieß es.
Die Karlsruher Richter rügten nun ihre Kollegen, sie hätten mögliche positive Wirkungen des Elterngelds in ihrem Urteil nicht berücksichtigt: etwa, dass tradierte Rollensysteme aufgebrochen, Aufstiegschancen der Frauen im Beruf verbessert sowie Vorurteile in der Berufswelt abgebaut werden könnten.
Schröder verteidigt das Elterngeld
Das Urteil fällt in eine Zeit, in der Teile der berliner Koalition das Elterngeld wieder in Frage stellen. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) sah sich gleich nach ihrer eigenen Babypause gezwungen, Überlegungen von Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) zurückzuweisen. Er hatte vorgeschlagen, das Elterngeld in zwei Jahren wieder auf den Prüfstand zu stellen. „Für mich gilt ganz klar: Familie zuerst!“, erklärte Schröder. „Und deswegen wird mit mir am Elterngeld auch nicht gerüttelt.“
Rückendeckung bekommt Schröder vom Allensbach-Institut. Es stellte am Mittwoch in Berlin eine Studie vor, derzufolge die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert werden muss. Wie aus dem „Monitor Familienleben 2011“ hervorgeht, halten 58 Prozent der Bevölkerung und 67 Prozent der Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für schlecht. Für 81 Prozent der Väter sind demnach Verbesserungen in diesem Bereich die wichtigste Aufgabe der Familienpolitik. Die Studie ergab zudem, dass das Elterngeld im Leben junger Familien etabliert und unumstritten ist: 78 Prozent der Befragten und 80 Prozent der Eltern bezeichneten es als eine gute Regelung.
rtr/afp