Berlin. Schleswig-Holstein hatte bereits im September eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes beschlossen. In den anderen Bundesländern können künftig 20 kommerzielle Anbieter Lizenzen für fünf Jahre erwerben. Brüssel muss dem neuen Gesetz noch zustimmen.
Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein haben sich die Bundesländer am Donnerstag auf ein neues Glücksspielgesetz geeinigt. 15 von 16 Ministerpräsidenten unterzeichneten in Berlin einen neuen Glücksspielstaatsvertrag, wie der Kieler Regierungschef Peter Harry Carstensen (CDU) sagte. Schleswig-Holstein hatte im September im Alleingang eine Liberalisierung seines Glücksspielmarktes beschlossen, die zum 1. Januar auch in Kraft tritt.
In den 15 anderen Bundesländern können mit Inkrafttreten des neuen Staatsvertrages 20 kommerzielle Glücksspiel-Anbieter Lizenzen erwerben. Von ihrem Gewinn müssen sie fünf Prozent an den Staat abgeben.
Brüssel muss noch zustimmen
Sobald die EU dem Vertragsentwurf zugestimmt habe, könne der Kieler Landtag noch einmal Gespräche über einen möglichen Beitritt zum Glücksspielvertrag aufnehmen, sagte Carstensen. "Ich warte ab, was aus Brüssel kommt. Das Parlament müsste das Gesetz dann wieder ändern."
Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), sprach von einem "guten Kompromiss", bekräftigte aber, Schleswig-Holstein sei weiter zum Beitritt eingeladen. Er gehe davon aus, dass Brüssel dem Vertrag der 15 zustimmen werde. In den kommenden Wochen müssten ihn zudem die Länderparlamente ratifizieren.
Private Anbieter können Lizenzen beantragen
2010 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den bestehenden Staatsvertrag der Länder, nach dem Glücksspiele privater Anbieter im Internet verboten sind, in der jetzigen Form für unzulässig erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht forderte zudem, die Regeln für Glücksspiele klarer an der Prävention und an der Bekämpfung von Spielsucht auszurichten. Der alte Glücksspielstaatsvertrag läuft zum Jahresende aus.
Dem Kieler Gesetz zufolge kann eine unbegrenzte Zahl von Anbietern von Sportwetten oder Internet-Glücksspielen wie Online-Poker vom 1. Januar an eine für fünf Jahre gültige Lizenz beantragen. Die Anbieter müssen im Gegenzug 20 Prozent ihres Ertrags als Abgabe an das Land abführen. Beim Lotto bleibt das staatliche Anbietermonopol zwar erhalten, private Firmen können sich aber künftig am Vertrieb der Tippscheine beteiligen. (afp)