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Sie kämpften gestern vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen engagiert für ihre Rechtspositionen in Sachen „Illegales Glücksspiel“. Doch letztlich standen Recklinghauens Justiziarin Budius und ihr Castrop-Rauxeler Kollege Lay auf verlorenem Posten. Noch am Montag hatte Herten eine Ordnungsverfügung gegen die „Tipstar UG“ aufgehoben.

In bester Absicht und wegen der damaligen Rechtslage zur Eindämmung von „gefährdendem und süchtigmachendem Glücksspiel“ hatten die drei Städte, und mit ihnen viele andere in NRW auch, in den Jahren 2001 bis 2004 Untersagungsverfügungen erlassen, mit denen privaten Sportwettenvermittlern ihre Tätigkeit mit ausländischen Wettveranstaltern in Malta (Topsportwetten), Österreich (Pagobet) und Großbritannien (digibet) untersagt wurde. Damals alles begründet mit Verstößen gegen den § 15,2 der Gewerbeordnung und später gegen den § 9,2 des Glücksspielstaatsvertrages und seiner Festschreibung des staatlichen Glücksspielmonopols.

Doch die Zeiten änderten sich, wie Richter Borgschulze als Vorsitzender der 19. Kammer, die seit Mai 2011 alle noch anhängigen Verfahren gegen die Städte „durchforstet“, gestern feststellte. Das staatliche Monopol wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) „als Verstoß gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit“ gekippt, und der Umgang mit Glücksspiel wurde zunehmend lockerer. Ob wachsende Umsätze nach der Liberalisierung im Umgang mit Geldspielautomaten oder die unverhohlene Werbung bei steigenden Lotto-Jackpots, das alles ließ die Sportwettenvermittler ins Abseits geraten.

Die Städte versuchten zwar,

Gründe für ihre Verbotsposition wie beispielsweise „Prüfungen der Zuverlässigkeit“ im Klageverfahren nachzuschieben, scheiterten damit aber an den Buchstaben des § 114,2 der Verwaltungsgerichtsordnung. Die lässt bei sogenannten „Ermessensentscheidungen“ Ergänzungen zwar zu, schließt den Austausch von Gründen, die das „Ermessen auf null reduzieren“ und keine andere Behördenentscheidung zulassen würden, ausdrücklich aus.

Im Falle der Recklinghäuser Sportagentur Wleklik an der Westfalenstraße 154 wurde die Stadt verurteilt, die Untersagungsverfügung von 2005 aufzuheben, im Falle des Sportwettenanbieters Kalkmann (Berliner Platz 7 in Castrop) und Herner Straße 5 (RE) werden die Urteile von Richterin Wilm „zugestellt,“ dürften aber genauso ausfallen. Die Zulassung der Berufung ist nicht zu erwarten.

Die Städte Bochum und Dortmund hatten im Vorfeld des gestrigen Termins bereits vier Untersagungsverfügungen aufgehoben. (AZ 19 K 1100, 2836 u. 2865/11).