Wiesbaden. Ein NPD-Verbotsverfahren rückt näher. Bei ihrer Konferenz in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden haben die Innenminister der Länder beschlossen “ein erfolgreiches Verbot der NPD“ anzustreben. Für die Vorbereitung des Verbotsantrags wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

Die Innenminister streben "ein erfolgreiches Verbot der NPD" an. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Ressortchefs aus Bund und Ländern auf der Herbsttagung der Innenministerkonferenz in Wiesbaden am Freitag. Dies erfuhr die Nachrichtenagentur dapd aus Teilnehmerkreisen.

Die NPD sei "eine Partei, die nach ihren Zielen und Verhalten darauf ausgerichtet ist, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen und zu beschädigen", heißt es in dem Beschluss.

Erstes NPD-Verbotsverfahren war 2003 an V-Leuten gescheitert

Die bereits eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll unter Vorsitz des Bundesinnenministeriums und des Innenministeriums Sachsen-Anhalts zur Vorbereitung des Verfahren einen Kriterienkatalog erarbeiten. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknechts sagte, er strebe ein "zeitnahes" Verbotsverfahren an.

Ein erstes Verfahren gegen die NPD war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der Vielzahl der V-Leute des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei gescheitert. Nach der Festnahme des Ex-NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben als mutmaßlichen Helfer der Zwickauer Neonazi-Zelle, die für zehn Morde verantwortlich gemacht wird, hatten Politiker parteiübergreifend für ein neues NPD-Verbotsverfahren plädiert.