Essen. .

Dem Online-Netzwerk Facebook droht Ärger. Die Initiative „Europe against Facebook“ hat Klage gegen das Internetportal erhoben, weil das US-Unternehmen persönliche Daten seiner Kunden trotz Ankündigung nicht gelöscht hat und weitere Daten nicht herausgibt.

Wer die Internet-Plattform Facebook juristisch herausfordert, muss sich David-gegen-Goliath-Vergleiche gefallen lassen. Der Österreicher Max Schrems nimmt die Rolle des israelitischen Jünglings aus der Bibel gern an. Zusammen mit der Initiative „Europe against Facebook“ hat der Jura-Student Klage gegen das soziale Online-Netzwerk mit weltweit rund einer Milliarde Nutzern eingereicht.

Der Hintergrund: Facebook hat persönliche Daten nicht gelöscht, obwohl Nutzer es darum gebeten hatten. „Was Facebook macht, ist verstörend. Wenn ein Unternehmen verspricht, Daten zu entfernen, muss es das auch tun“, sagte Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenpartei in NRW dieser Zeitung. Er sieht das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer im Internet durch Facebook verletzt.

Die 22 Anzeigen sind bei der irischen Datenschutzbehörde DPC eingegangen. In Irland hat der US-Konzern eine Tochterfirma für sein Europageschäft gegründet. Damit gelte irisches und somit europäisches und nicht das laxere amerikanische Datenschutzrecht, ist Max Schrems überzeugt. Die rechtliche Situation ist jedoch unklar.

Facebook hat Daten nur deaktiviert, nie gelöscht

Aus den Unterlagen, die die Studenten bei Facebook beantragt haben, geht hervor, dass einige Informationen von Facebook nie gelöscht, sondern nur „deaktiviert“ werden. Dazu zählen: Markierungen in Fotos, gelöschte Freunde, abgelehnte Freundschaftsanfragen, gelöschte Nachrichten, Anstupsen („Pokes“), geänderte Nutzernamen und gelöschte E-Mail-Adressen.

Zudem hat Facebook nur einen Teil der Nutzerdaten herausgegeben. Die Begründung: Bei Daten, die Facebook über sein Gesichtserkennungsprogramm und über Nutzer auf externen Webseiten, die dort den „Gefällt mir-Button“ angeklickt haben sowie über die Synchronisation von Handys sammelt, seien „Geschäftsgeheimnis“ und „geistiges Eigentum“. Experten wie der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert lassen dieses Argument nicht gelten: „Das ist natürlich Quatsch.“

Betriebsprüfung bei Facebook geplant

Konkret bedeutet die aktuelle Speicherpraxis, dass Facebook-Nutzer für immer mit Menschen oder Organisationen in Verbindung gebracht werden können, mit denen sie nie etwas zu tun hatten, nur weil sie einmal eine Freundschaftsanfrage erhalten, aber abgelehnt haben. Außerdem speichert Facebook auch Da­ten von Menschen, die gar nicht Mitglied der Plattform sind. Diese so genannten Schattenprofile entstehen im Unwissen der Internetnutzer, wenn sie beim Besuch einer Homepage den „Gefällt-mir“-Button klicken.

Max Schrems und seine Mitstreiter sehen all dies als „unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre“, die mit dem europäischen Datenschutzrecht unvereinbar seien. Eine Facebook-Sprecherin teil­te auf Anfrage mit, dass die Einschränkungen bei der Herausgabe von Daten im Einklang mit den irischen Datenschutzbestimmungen stünden.

Der Ausgang der biblischen Begegnung von Goliath mit Davids Steinschleuder ist bekannt. Wie die Auseinandersetzung im 21. Jahrhundert enden wird, ist noch unklar. Die irische DPC hat jedenfalls angekündigt, Facebook einer Betriebsprüfung zu unterziehen und die Vorwürfe zu un­tersuchen.

So erfahren Sie, welche Daten Facebook über Sie gespeichert hat

Wer wissen möchte, welche persönlichen Daten Facebook gespeichert hat und diese herunterladen möchte, kann dies auf folgendem Weg tun: Unter der Rubrik „Kontoeinstellungen“ der eigenen Facebook-Seite, die Rubrik „Lade eine Kopie deiner Facebook-Daten herunter“ anklicken und das Formular ausfüllen.

Dabei müssen allerdings weitere persönliche Angaben gemacht werden, die im Einzelfall über das hinaus gehen, was man Facebook bei seiner Anmeldung bereits verraten hat: neben dem Namen, die komplette Anschrift inklusive Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Telefonnummer. Außerdem muss der Personalausweis gescannt und angehängt werden. Datenschützer sehen dabei ein gewisses Risiko, aber keine Gefahr, dass Facebook die Ausweisdaten missbraucht. Um sicher zu gehen, kann man die Ausweisnummer beim Scannen abdecken.

Um so wenig Spuren wie möglich im Internet zu hinterlassen, beispielsweise bei Online-Bestellungen, ist es zu empfehlen, einmalige Email-Adressen zu benutzen. Die gibt es unter anderem bei http://dontsendmespam.de. Des Weiteren sollten Nutzer unterschiedliche Passwörter aus einer Mischung von Groß- und Kleinbuchstaben sowie Ziffern verwenden. Über das Tor-Netzwerk kann man außerdem anonym im Internet surfen.