Berlin. . Der Bundestag entscheidet heute über die Zulassung der umstrittenen Gentests an Embryonen aus künstlicher Befruchtung. Für die Abstimmung über die Präimplantationsdiagnostik PID liegen drei Anträge vor, der Franktionszwang wurde aufgehoben.
Gentests an künstlich befruchteten Embryonen sind in Deutschland hoch umstritten. Heute entscheidet der Bundestag über die gesetzliche Neuregelung der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID).
Den 620 Abgeordneten liegen drei Gesetzentwürfe vor. Sie können zwischen einem kompletten PID-Verbot sowie der Zulassung mit einer stärkeren und einer schwächeren Einschränkung entscheiden. Jeder Antrag hat Unterstützer aus allen Fraktionen. Es ist deshalb völlig offen, welche Gruppe sich letztlich durchsetzen wird. Es ist auch möglich, dass am Ende kein Entwurf eine Mehrheit findet. Die Anträge im Überblick:
Totalverbot der PID
Der Antrag von Katrin Göring-Eckardt (Grüne), Günter Krings (CDU) und Ulla Schmidt (SPD) verbietet Gentests an künstlich befruchteten Embryonen. Ärzten droht eine Geldbuße oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, wenn sie dennoch eine PID durchführen. 192 Abgeordnete unterstützen den Verbotsantrag, darunter Kanzlerin Angela Merkel und Bildungsministerin Annette Schavan.
Zulassung der PID in einem weiten Rahmen
Eine Gruppe von Abgeordneten um Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU) und Carola Reimann (SPD) will Gentests im Ausnahmefall erlauben. Dieser ist gegeben, wenn die Nachkommen „eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit“ haben oder ein Gendefekt bei den Eltern voraussichtlich zu einer Fehl- oder Totgeburt führen würde. Die PID wäre auch zulässig, wenn die Eltern einen Gendefekt haben, der beim Kind später einmal zu Erbkrankheiten führen könnte. Dazu zählen sie auch Krebs. Flach, Hintze und Reimann haben 214 Unterstützer.
Stark begrenzte Zulassung von PID
Der Antrag von Rene Röspel (SPD) und Priska Hinz (Grüne) wäre ein Kompromiss zwischen den Lagern. Er erlaubt PID, wenn Eltern so vorbelastet sind, dass sie sehr wahrscheinlich eine Tot- oder Fehlgeburt bekommen. Der Entwurf hat 32 Unterstützer, darunter Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU).
Die Abstimmung
Als problematisch könnte sich das Verfahren erweisen, über das der Bundestag heute zuerst noch entscheiden muss. So soll in einer ersten Abstimmung der Antrag mit den wenigsten Stimmen ausscheiden. Dies könnte ausgerechnet die Kompromisslösung sein. Damit blieben nur die beiden polarisierenden Gesetzentwürfe übrig. Hier wäre es nicht unwahrscheinlich, dass am Ende keiner eine Mehrheit findet.
Zu den umstrittenen Positionen zur Präimplantations-Diagnostik lesen Sie unser Pro und Contra: