Essen. Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über Erbguttests an Embryonen. Der Essener Bischof Overbeck lehnt die Präimplantationsdiagnostik ab. Weil der Wunsch auf ein gesundes Kind mit der Tötung von Embryonen verbunden sei, erklärt er in seinem Gastbeitrag.

Kaum eine politische Entscheidung ist so umstritten, wie das neue Gesetz über die Präimplantations-Diagnostik (PID). Es geht um Gentests an Embryonen vor der künstlichen Befruchtung zur Feststellung möglicher schwerer Krankheiten oder Behinderungen. Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über die Zulassung. Zum Thema ein Gastbeitrag von Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck:

Mit der Gesetzesinitiative, eine PID möglich zu machen, sind für mich nicht nur Fragen an werdende Eltern verbunden, sondern auch Anfragen an unser gesellschaftliches Zusammenleben:

Wann beginnt das Leben? Wer die Frage nach der Zulässigkeit der PID beantworten will, muss zunächst eine Antwort darauf finden, wann menschliches Leben beginnt. Auf diese Frage gibt es in unserer Gesellschaft unterschiedliche Ansichten, die von der Befruchtung der Eizelle über ein 4-Zell-Stadium (totipotente Zellen) bis hin zur 12. Schwangerschaftswoche eine ziemlich große Bandbreite darstellen. Der Beginn der Entwicklungskette eines Menschen ist aber die Befruchtung der Eizelle. Hier beginnt etwas Neues. Hier entsteht eine neue Identität. Hier wächst neues Leben heran. Daher sind Embryonen nach christlicher Überzeugung der Anfang menschlichen Lebens. Bei der PID werden aber Embryonen einer qualitativen Kontrolle unterzogen. Nur die gesunden Embryonen erhalten eine Lebenschance, wohingegen die kranken Embryonen getötet werden.

Heiligt der Zweck in dieser Frage die Mittel?

Wie ist der Wunsch der Eltern auf ein gesundes Kind zu bewerten? Alle Eltern wünschen sich ein gesundes Kind. Therapeutisch soll auch alles dafür getan werden. Zugespitzt stellt sich bei der PID aber die Frage, ob der Wunsch auf ein gesundes Kind die Tötung von Embryonen in Kauf nehmen darf. Heiligt der Zweck in dieser Frage die Mittel? Da der Wunsch auf ein gesundes Kind mit der Selektion und Tötung von Embryonen, d.h. beginnendem Leben verbunden ist, kann der Wunsch der Eltern nicht höher bewertet werden als das Lebensrecht des Embryos. Der Wunsch nach einem gesunden Kind ist legitim, aber ein Recht darauf kann es nicht geben.

Wie gehen wir mit Behinderungen in unserer Gesellschaft um? Zu Recht weisen viele Behindertenverbände darauf hin­, dass die Zulassung der PID den gesellschaftlichen Um­­gang mit Behinderung verändern kann. Der Druck auf die Eltern, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen, wird dadurch größer. Vor einigen Jahrzehnten waren wer­dende Eltern noch guter Hoffnung, heute wird dieses Ge­fühl oftmals so lange unterdrückt, bis geklärt ist, ob das Kind gesund ist. Wollen wir diese Veränderung vorantreiben?

Der Embryo hat ein Recht auf ein bedingungsloses Leben

Als Christ glaube ich, dass uns in jedem Menschen das Bild Gottes gegenübertritt. Auch dem werdenden Leben kommt unbedingte personale Würde zu. Die Kirche nimmt in ihrer Sozialverantwortung die Sichtweise des Schwachen, des werdenden Le­bens ein. Im Fall der PID ist es der Embryo, der ein Recht auf ein bedingungsloses Leben hat, das unbedingt zu schützen ist