Berlin. Die Präimplantationsdiagnostik spaltet auch den Deutschen Ethikrat. Er konnte keine einhellige Empfehlung zum Umgang mit den umstrittenen Gentests abgeben. Die Entscheidung im Bundestag dürfte damit nicht leichter werden.

Der Deutsche Ethikrat ist uneins über den Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID). Das Gremium legte am Dienstag in Berlin eine zweigeteilte Stellungnahme vor, in der Alternativen für oder gegen ein Verbot der umstrittenen Methode aufgezeigt werden. Eine Gruppe von 13 der 26 Ratsmitglieder erklärte, die PID sei unter bestimmten Einschränkungen ethisch gerechtfertigt. Elf weitere Mitglieder befürworteten hingegen ein Verbot der PID. Ein Vertreter des Ethikrates enthielt sich, ein anderer gab ein Sondervotum ab.

Designer-Babys befürchtet

Bei der PID können im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib mit einer Gen-Untersuchung auf Erbkrankheiten untersucht und gegebenenfalls "aussortiert" werden. In Deutschland gilt die Methode bislang als strafbar, weil sie im Embryonenschutzgesetz von 1990 nicht erwähnt wird. In einem Urteil vom Juli 2010 erlaubte der Bundesgerichtshof jedoch eine Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Erbschäden. Um die rechtliche Unklarheit zu beseitigen, will der Bundestag eine Regelung treffen. Die Beratungen darüber beginnen in der kommenden Woche.

Die Befürworter der PID im Ethikrat argumentieren in ihrem Votum, mit der Methode könne Paaren geholfen werden, "die aus genetischen Gründen wiederholte Fehl- oder Totgeburten erlebt haben". Außerdem könnten Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden. Die PID-Gegner im Ethikrat wenden in ihrem Votum ein, durch PID könne menschliches Leben aufgrund unerwünschter Eigenschaften verworfen werden. Außerdem könne die Anwendung auch bei einer zunächst engen Begrenzung nach und nach ausgeweitet werden. (afp)