Berlin. . Die Atomreaktoren in Deutschland sollen Schritt für Schritt abgeschaltet werden und nicht alle in den Jahren 2021 und 2022. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Stufenplan akzeptiert, den die Länder gefordert hatten.
Die Bundesregierung hat den von den Ländern geforderten Stufenplan für die Abschaltung von Atomreaktoren bis 2022 akzeptiert. Es werde keine Abschaltung der neun noch laufenden Reaktoren nur in den Jahren 2021 und 2022 geben, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten in Berlin.
Vielmehr werde die Novelle des Atomgesetzes völlig deutlich machen, dass jedem Kraftwerk ein Endproduktionsdatum zugeordnet wird. Der „absolute Endpunkt“ sei dann das Ende des Jahres 2022. In den Jahren 2015, 2017 und 2019 solle jeweils ein Meiler vom Netz gehen, sagte Merkel. In den Jahren 2021 und 2022 würden dann jeweils drei Meiler abgeschaltet. Ein genauer Stufenplan für die Abschaltung der einzelnen Kraftwerke solle am Montag vorgestellt werden. „Wir sind noch in den letzten Rechnungen“, sagte die Kanzlerin.
Die Ministerpräsidenten hatten vor dem Treffen Nachbesserungen am Ausstiegskonzept der schwarz-gelben Koalition gefordert. Sie waren am Nachmittag im Kanzleramt mit Merkel zusammengekommen, um ihr die Vorschläge der Länder für den geplanten Atomausstieg vorzulegen. Merkel betonte, dass sie beim Atomausstieg den Schulterschluss mit den Bundesländern suche. „Wir wollen nicht gegen die versammelte Meinung der Länder agieren“, sagte Merkel.
Kaltreserve für Strom-Engpässe
Die Vorstellungen der Ministerpräsidenten wichen neben der Forderung nach einem Zeitplan für die Abschaltung der einzelnen AKW noch in einem anderen Punkt vom schwarz-gelben Koalitionsbeschluss ab: Die Länderchefs sprachen sich dagegen aus, einen Altmeiler als „Kaltreserve“ für Stromengpässe vorzuhalten. Stattdessen solle die Versorgung mit Energie aus Gas und Braunkohle ausgebaut werden. Hier gaben die Länder offenbar nach: Merkel sagte, man sei sich einig, dass möglichst konventionelle Kraftwerke als Reservekapazität gegen etwaige Stromausfälle in den kommenden beiden Wintern genutzt werden sollen. Es sei nur nicht klar, ob das möglich sei. „Niemand möchte in Deutschland einen Blackout“, sagte die Kanzlerin. „Trotzdem würden wir es begrüßen, wenn es gelänge, ohne dass eines der sieben Kraftwerke wieder ans Netz geht.“
Verfassungsänderung zum Atomausstieg?
Für die Suche nach einem Atommüll-Endlager forderten die Ministerpräsidenten eine gesetzliche Grundlage durch den Bundestag. Die Suche solle ergebnisoffen an allen potenziell geeigneten Standorten inklusive des niedersächsischen Gorleben erfolgen, so die Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) und Kurt Beck (Rheinland-Pfalz). Bund und Länder einigten sich hier nach Merkels Worten auf ein Gesetz zur Endlagersuche bis zum Jahresende. Neben der „ergebnisoffenen Erkundung“ des Salzstocks Gorleben soll damit auch die „Untersuchung neuer Formationen“ anberaumt werden.
Die SPD brachte eine Verfassungsänderung zum Atomausstieg ins Gespräch. „Wenn wir im Grundgesetz festlegen, dass nach 2021/22 der Betrieb von Atomkraftwerken in Deutschland nicht mehr zulässig ist, dann würde der Energiekonsens zu einem echten Gesellschaftsvertrag, der nicht mehr einseitig gekündigt werden könnte“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, der „Berliner Zeitung“.
Nach dem Treffen mit den Ministerpräsidenten sollen am Abend erneut die Koalitionsspitzen über Details der Energiewende beraten. Das Kabinett soll die notwendigen Gesetzesänderungen am Montag beschließen, am Donnerstag wird Merkel im Bundestag eine Regierungserklärung zur Energiepolitik abgeben. (dapd/afp)