Saarbrücken. .
Steigende Spritpreise und vom Innenministerium verordnete Sparmaßnahmen in Millionenhöhe sind der Grund dafür, dass die Bundespolizei ab sofort Benzin und Diesel sparen muss. Der Sprit für die Dienstwagen sei laut Medienbericht bereits rationiert worden.
Die 40.000 Beamte der Bundespolizei müssen ab sofort Benzin und Diesel sparen. Grund dafür sind neben steigenden Spritpreisen vom Bundesinnenministerium verordnete Sparmaßnahmen in zweistelliger Millionenhöhe, wie die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet. Der Treibstoff für die Dienstwagen sei bereits kontingentiert worden.
Das Blatt beruft sich auf eine dreiseitige „Mitarbeiterinformation“, die von Bundespolizeipräsident Matthias Seeger unterzeichnet ist. Darin heißt es: „Die Bundespolizei unterliegt zurzeit strengen Sparzwängen. Dies äußert sich für Sie zunächst vor allem bei den Einschränkungen der Treibstoffbeschaffung.“ Als eine erste Maßnahme sei mit den Leitern der regionalen Direktionen der Bundespolizei „die Kontingentierung von Treibstoffen vereinbart“ worden.
Roland Voss von der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirksgruppe Bundespolizei, sprach in der Zeitung von einem „Offenbarungseid“. Wenn es bei dem Spardiktat bleibe, sei voraussichtlich im Spätsommer kein Geld mehr für Benzin in der Kasse. „Schon heute stehen die Leute unter dem Druck, die Streifenwagen stehen zu lassen.“
Kartellamt prüft Weg, die Macht der Ölkonzerne zu brechen
Das Bundeskartellamt will einem Zeitungsbericht zufolge die Marktmacht der fünf größten Ölkonzerne in Deutschland brechen und ihnen den Kauf weiterer Tankstellen untersagen. Das berichtet die „Bild“-Zeitung (Mittwochausgabe) unter Berufung auf einen Untersuchungsbericht der Wettbewerbsbehörde zur Preisbildung an den Tankstellen. Betroffen seien Aral, Esso, Jet, Shell und Total. Die Unternehmen dürften Tankstellen künftig nicht mehr oder nur noch unter Auflagen und Bedingungen kaufen, schrieb das Blatt in einer Vorabmeldung.
Außerdem prüft das Kartellamt der Zeitung zufolge die Einleitung von Verfahren wegen Wettbewerbsbeschränkungen. Dabei gehe es etwa um unzulässige Preisbindungen, mit denen die Konzerne die Preise an freien Tankstellen direkt bestimmten oder indirekt beeinflussten. Weiter wolle die Behörde gegen eine Abschottung der Kraftstoffmärkte durch Vertragsnetze und übermäßig lange Vertragslaufzeiten vorgehen. Ein Konzern soll demnach gezwungen werden, den Kauf von mehr als 15 Tankstellen rückgängig zu machen.
Um Preissenkungen „auf breiter Front“ durchzusetzen, sei allerdings der Gesetzgeber gefordert, erklärte das Kartellamt laut „Bild“. Dieser könne die Verbraucher etwa schützen, indem Preiserhöhungen wie in Australien einen Tag vorher angekündigt werden müssten und für 24 Stunden festgelegt seien. (afp/dapd/rtr)