Berlin. Eine Frage nach dem Attentat ist: Wie ernstzunehmend waren die Hinweise aus Saudi-Arabien? Doch das Ministerium gibt sich wortkarg.

Der Vize-Vorsitzende der FDP-Fraktion im Bundestag, Konstantin Kuhle, hat der Bundesregierung vor Beginn der Innenausschusssitzung am Donnerstag vorgeworfen, Informationen im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt zurückzuhalten. „Dass die Bundesregierung ihre Antwort auf die Frage nach der Zahl der Auslieferungsersuchen aus Saudi-Arabien zunächst zweimal verschiebt, um sie dann nicht zu beantworten, lässt nichts Gutes erahnen“, sagte unserer Redaktion. „Die Bundesregierung muss das Informationsinteresse des Bundestages im Fall Magdeburg ernst nehmen und darf die Aufklärung nicht blockieren. Sonst ist keine Aufarbeitung möglich.“

Der FDP-Politiker wollte vom Bundesinnenministerium wissen, in wie vielen Fällen die Regierung von Saudi-Arabien in den vergangenen Jahren ein Festnahmeersuchen an die Bundesregierung gestellt hat – mit dem Ziel der Auslieferung mutmaßlicher Straftäter oder Gefährder. Das Ministerium beantwortete die Frage mit Verweis auf Vertraulichkeit von internationalen Rechtshilfeverfahren und Risiken für die Strafverfolgung nicht. „Leider verweigert die Bundesregierung dem Parlament an dieser entscheidenden Stelle die Antwort“, sagte Kuhle.

Bundestag Konstantin Kuhle
Konstantin Kuhle (FDP) wollte Informationen von der Bundesregierung. Doch die verwies auf Risiken der Informationsfreigabe. © DPA Images | Serhat Kocak

Mehrfach sollen staatliche Stellen in Saudi-Arabien die deutschen Behörden vor dem späteren Attentäter Taleb A. gewarnt haben. Es soll ein Auslieferungsersuchen aus dem Land vorgelegen haben. Zugleich gilt die Menschenrechtslage in dem arabischen Land als besonders heikel. Eine Auslieferung von Geflüchteten wie Taleb A. ist für Deutschland keine einfache Entscheidung.

Dennoch hob Innenexperte Kuhle hervor: „Es muss nun herausgearbeitet werden, ob den Sicherheitsbehörden bei einem Auslieferungsersuchen aus Saudi-Arabien eine andere Reaktion möglich gewesen wäre als dies pauschal aufgrund der Flüchtlingseigenschaft des Täters abzulehnen.“ Es gehe vor allem um die Frage, wie Hinweise und Auslieferungsersuchen aus dem Ausland zu einer stärkeren Überprüfung von Personen in Deutschland führen könnten, über die deutsche Behörden bereits eigene Erkenntnisse gesammelt hätten.

Am Donnerstag tagt im Bundestag der Innenausschuss, der sich noch einmal mit dem Anschlag von Magdeburg und der Aufarbeitung möglicher Behördenfehler im Vorfeld der Tat befassen will. Das Bundesinnenministerium will den Abgeordneten nach Informationen unserer Redaktion eine „Chronologie“ vorlegen, die benennen soll, zu welchem Zeitpunkt die Behörden in Deutschland mit einem Sachverhalt im Zusammenhang mit Taleb A. befasst waren.

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