Düsseldorf. Geht da noch was? Für ein Gesetz zur Entschuldung der Kommunen bleibt dem Bund kaum noch Zeit. Aber die Rathäuser machen Druck.
Der Städtetag NRW appelliert eindringlich an Bundesregierung und Bundestags-Opposition, sich kurz vor der Bundestagswahl auf eine kommunale Altschuldenhilfe zu einigen.
„Die finale Runde für die Altschuldenlösung ist jetzt mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eingeläutet. Nun müssen alle Beteiligten diese letzte Chance dieser Legislatur nutzen, um die nötige Grundgesetzänderung in den wenigen Sitzungstagen noch unter Dach und Fach zu bringen“, sagte Städtetag-NRW-Vorsitzender Thomas Eiskirch (SPD) dieser Redaktion. Aus Sicht der Städte gehe der vorgelegte Gesetzentwurf „absolut in Ordnung“.
Eine Altschuldenlösung, an der sich der Bund beteilige, sei für die NRW-Städte die beste Lösung, betonte Bochums Rathauschef Eiskirch. Ein parteiübergreifender Konsens sei jetzt zum Greifen nah.
Welche Städte würden besonders von der Altschuldenhilfe profitieren? Die in NRW
Sollte die für die Altschuldenhilfe notwendige Zweidrittel-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung im Bundesrat erreicht werden, dann wäre dies auch ein Erfolg für die NRW-Landesregierung, denn besonders Städte in diesem Bundesland würden besonders davon profitieren, sagte Eiskirch weiter. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) müsse daher nun vor allem bei CDU und CSU für den Altschuldenfonds werben. Vor Wochen hatte Wüst allerdings die Ankündigung eines Altschulden-Vorstoßes durch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als „Trickserei“ mit Blick auf den Wahltermin abgetan.
Sollte die Bundeslösung vor der Neuwahl doch nicht mehr zustande kommen, müsse die NRW-Landeslösung allein greifen. „Auf dieses Versprechen aus dem Koalitionsvertrag vertrauen wir“, sagte der Chef des Städtetages NRW
Der Plan: Eine Hälfte der Schulden über nimmt der Bund, die andere Hälfte das Land NRW
Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums für eine Altschuldenhilfe sieht die Schaffung einer einmaligen Ausnahmeregelung vor: Dadurch soll der Bund grundgesetzkonform in die Lage versetzt werden, maximal die Hälfte der auf rund 31 Milliarden Euro bezifferten Liquiditätskredite der Städte und Gemeinden in Deutschland zu übernehmen. NRW hat seinen Teil der Altschuldenhilfe – 7,5 Milliarden Euro über die nächsten 30 Jahre – bereits fest im Landeshaushalt eingeplant.