Berlin. .

Steuersünder sollen künftig ihren Kopf nicht mehr so leicht aus der „juristischen Schlinge“ ziehen können. Die Regierung will die Regeln der strafbefreienden Selbstanzeige verschärfen. Der Steuergewerkschaft geht das nicht weit genug.

Geldwäsche und Steuerhinterziehung sollen künftig schärfer geahndet werden. Der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht insbesondere eine Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige bei solchen Delikten vor. Zudem wird künftig eine sogenannte Teilselbstanzeige ausgeschlossen. Wer einer Strafe wegen Steuerhinterziehung entgehen will, der muss nunmehr alle unvollständigen Angaben ergänzen oder unterlassene Angaben nachholen.

Ferner wird der Zeitpunkt vorverlegt, ab dem eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist. Bisher konnte ein Steuersünder bis zur steuerlichen Prüfung durch die Finanzbehörde diesen Ausweg wählen. Künftig gilt hier als letzte Frist die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung. Damit reagierte das Kabinett auf eine Flut solcher Selbstanzeigen, die zumeist nach Ankauf von Steuerdaten-CDs aus dem Ausland festzustellen war.

Gewerkschaft kritisiert Schwarz-Gelb

Die Deutsche Steuergewerkschaft kritisierte den Gesetzentwurf als Minimallösung. „Es gibt leider politische Kräfte, die Steuerhinterzieher decken und schützen wollen. Die FDP ist da in jedem Fall dabei, aber es scheint auch ein kleiner Teil der Union dazu zu gehören“, sagte Vorsitzender Dieter Ondracek der „Leipziger Volkszeitung“. Schon vor Jahren hätte es wesentlich schärfere Regelungen geben müssen. Jetzt folge die Politik nur der Rechtsprechung.

Dagegen begrüßte die Union das Vorhaben. CSU-Haushälter Bartholomäus Kalb betonte, eine Selbstanzeige sei nur noch für den „reuigen Täter“ möglich. Zugleich wandte sich Kalb dagegen, das seit über 90 Jahren praktizierte Modell insgesamt abzuschaffen, wie es die SPD wolle. Durch eine Selbstanzeige könnten viele Fälle aufgedeckt werden, argumentierte der CSU-Politiker. Zudem ergäben sich Erkenntnisgewinne für die Strafverfolgung etwa über Steuerhinterziehungsmodelle.

Gesetz soll im Frühjahr 2011 kommen

Im Kabinettsentwurf zum Schwarzgeldbekämpfungsgesetz sind auch Änderungen des Strafgesetzbuches vorgesehen, um zu einem wirksameren Schutz des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu kommen. Dabei geht es um eine bessere Bekämpfung des Insiderhandels im Wertpapiergeschäft, von Marktmanipulationen sowie der Produktpiraterie. Sie werden künftig als Vortaten des Geldwäschestraftatbestandes behandelt.

Das Gesetz soll noch im Dezember erstmals im Bundestag beraten werden. Ziel ist es, die Neuregelungen zum April 2011 in Kraft zu setzen. (dapd)