Karlsruhe.

Steuersünder-CDs aus dem Ausland dürfen für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft verwendet werden. Das erklärte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Ein Bochumer Ehepaar hatte gegen die Nutzung der Daten geklagt.

Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Steuerhinterziehern dürfen auch aufgrund illegal erworbener Steuer-CDs vorgenommen werden. Auch wenn die Datenträger illegal erworben worden seien, dürfte die Polizei sie als Beweismittel etwa für Wohnungsdurchsuchungen nutzen, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Es werde dabei kein Verfassungsrecht verletzt, insbesondere nicht das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Richter wiesen damit die Verfassungsbeschwerde eines Bochumer Ehepaares ab. Dieses hatte in der Durchsuchung ihrer Wohnung im September 2008 wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung einen Verfassungsbruch gesehen. (Az.: 2 BvR 2101/09)

Die Ermittler hat das Paar im Verdacht, zwischen 2002 und 2006 bis zu rund 24.000 Euro Steuern hinterzogen zu haben. Die Polizei stützte sich dabei auf eine Liechtensteiner Steuer-CD mit Daten mutmaßlicher Steuerbetrüger. Die Vorinstanzen wiesen die Klage des Ehepaares ab. In den Verfahren gingen die Richter davon aus, dass ein Informant aus Liechtenstein die Datenträger an den Bundesnachrichtendienst verkauft hat, der die Daten dann den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellte.

Kontodaten von Bankkunden an 13 Staaten

In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Auseinandersetzungen über Steuersünder-Daten gekommen, die Mitarbeiter ausländischer Banken zusammengestellt und deutschen Steuerfahndern angeboten hatten. In der Diskussion stand dabei die widerrechtliche Art der Beschaffung dieser Daten und ob sie deshalb überhaupt zur Strafverfolgung eingesetzt werden dürfen. So hatte beispielsweise Heinrich Kieber von der Liechtensteiner fürstlichen LGT Bank Kontodaten von Bankkunden an 13 Staaten weitergegeben, darunter auch Deutschland.

Ausgehend von diesen Daten begann im Februar 2008 eine bundesweite Razzia gegen mutmaßliche Steuersünder, unter ihnen auch Ex-Postchef Klaus Zumwinkel. Er wurde in einem Gerichtsverfahren zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldbuße von einer Million Euro verurteilt. Viele Steuersünder zeigten sich auch selbst an, um den Ermittlungen zuvorzukommen. (mit afp und rtr)