Düsseldorf. Das NRW-Gesundheitsministerium hat am Dienstag die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr verlängert - ebenso wie etwa in Krankenhäusern.
Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr von Nordrhein-Westfalen wird bis kurz vor Beginn der Sommerferien verlängert. Das NRW-Gesundheitsministerium weitete am Dienstag die bisher geltende Corona-Schutzverordnung ohne Änderungen bis zum 23. Juni aus.
Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen. Dazu zählen insbesondere Flüchtlingsunterkünfte und Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose.
Maskenpflicht in NRW gilt im ÖPNV sowie in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Die bisherigen Testpflichten gelten auch weiterhin für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen.
Die bisherige Corona-Schutzverordnung läuft am Freitag aus. Die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen beginnen in diesem Jahr am 27. Juni. (dpa)
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