Münster.. Der Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ist unwirksam. Zu diesem Urteil kommt das OVG Münster. Der Betrieb geht dennoch weiter.

Das modernste Steinkohlekraftwerk in Deutschland, Datteln 4, ist seit Jahren ein Streitobjekt. Kraftwerksgegner sehen jetzt ihre kritische Haltung nach aktuellen Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes für NRW bestätigt. Sie warfen der Stadt Datteln den Versuch vor, einen vom Gericht schon im Jahr 2009 für unwirksam erklärten ersten Bebauungsplan mit Tricks nachträglich legalisieren zu wollen.

Der 10. Senat hat nun auch den nachgebesserten Bebauungsplan in drei Urteilen für unwirksam erklärt. Die Urteilsbegründung ist wie eine Ohrfeige sowohl für die Stadt Datteln als auch für den für die Regionalplanung zuständigen Regionalverband Ruhr (RVR). „Die Wahl des Standortes für das Kraftwerk genügt nicht den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen“, so das Gericht.

Vorwurf: RVR hat sich zu wenig mit Alternativen beschäftigt

An der Arbeit des zu Datteln 4 lassen die Richter kein gutes Haar. Viel zu eng habe sich der Verband bei der Planung auf dieses Steinkohlekraftwerk, das seit 2020 am Netz ist, fixiert und damit die Suche nach einem geeigneten Standort „fehlerhaft eingeschränkt“. Andere „vernünftige“ Optionen, zum Beispiel ein Gaskraftwerk, das erheblich weniger Auswirkungen auf die Umwelt gehabt hätte, seien gar nicht erst ermittelt worden. Im Sinne der Umweltvorsorge hätte sich der RVR aber zwingend mit der Suche nach alternativen Standorten und Energieerzeugungen beschäftigen müssen.

Der RVR reagierte „überrascht“. Er habe die Planung „mit größter Sorgfalt und intensiver juristischer Begleitung“ betrieben und dabei auch, wie vorgeschrieben, alternative Kraftwerksstandorte geprüft. Der Verband werde nun die schriftliche Begründung des Urteils abwarten und erwarte, dass die Beklagten Rechtsmittel einlegen werden.

Die Fundamentalkritik der Richter am Bebauungsplan führt zwar nicht zur sofortigen Stilllegung des Kraftwerks, stellte das OVG klar. Es dürfe auf der Grundlage einer immissionsrechtlichen Genehmigung aus dem Jahr 2017 weiter betrieben werden. Aber auch gegen diese Genehmigung wird vor dem OVG geklagt, und das Gericht könnte das Aus für den Bebauungsplan bei diesen Klagen berücksichtigen.

Uniper und IGBCE entsetzt über Gerichtsurteil

Kraftwerksbetreiber Uniper und die Gewerkschaft IGBCE sind entsetzt angesichts des Richterspruchs. „Wir nehmen das Urteil des OVG, das noch nicht rechtskräftig ist, zur Kenntnis, aber teilen die Sicht des Gerichts ausdrücklich nicht“, teilte ein Uniper-Sprecher in einer ersten Reaktion mit.  Der Konzern stellte klar, dass er Rechtsmittel prüfe und betonte, dass das Gericht am Donnertag nicht über die Stilllegung von Datteln 4 entschieden habe, sondern nur über formale Aspekte des Planungsrechts.

„Uniper geht weiterhin von der Rechtmäßigkeit der für das Kraftwerk erteilten Genehmigung aus“, hieß es. Datteln 4 werde weiter zuverlässig betrieben „und unsere Kunden werden weiter hocheffizient mit Strom und Wärme versorgt.“ Zu den wichtigsten Kunden gehören die Deutsche Bahn und RWE.

Laut Michael Vassiliadis, Chef der Gewerkschaft IGBCE, ist Datteln 4 „modern, hocheffizient und wird von einer kompetenten Mannschaft betrieben.“ Das Werk trage entscheidend dazu bei, Klimaschutz und Versorgungssicherheit in Einklang zu bringen, weil es so wenig klimaschädliches CO2 ausstoße wie kein anderes Steinkohlekraftwerk. Vassiliadis warnte vor möglichen Arbeitsplatzverlusten, sollte das Werk tatsächlich stillgelegt werden. Die OVG-Urteile seien „enttäuschend“ für die Beschäftigten.

BUND-Chef feiert Urteil als "weiteren Sargnagel für Datteln 4"

Der Chef des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Olaf Bandt, feierte die Urteile als „weiteren Sargnagel“ für Datteln 4. „Es ist auch eine schallende Ohrfeige für den Unions-Kanzlerkandidaten und CDU-Chef Armin Laschet“, fügte Bandt hinzu. Der NRW-Ministerpräsident habe sich wiederholt öffentlich für die Inbetriebnahme des Steinkohlekraftwerks Datteln 4 starkgemacht, obwohl der Betrieb laut BUND nicht mit den neuen Klimaschutzzielen vereinbar sei.

Der NRW-Landesverband des BUND hatte gegen den überarbeiteten Bebauungsplan zusammen mit der Stadt Waltrop und vier Privatleuten geklagt. Thomas Krämerkämper, Vize-Vorsitzender des Verbandes, freute sich darüber dass die Richter dem wiederholten Versuch von Datteln, Uniper und dem Land NRW, den „falschen, aber bereits bebauten Standort nachträglich zu begründen“ einen Riegel vorgeschoben hätten. Das Motto „Was nicht passt, wird passend gemacht“, habe hier nicht funktioniert.

Die NRW-Grünen interpretieren die Urteile zum „Schwarzbau“ Datteln 4 als Schritt, dem Kraftwerk „den Stecker zu ziehen“. Nun sei die Zeit gekommen, Datteln 4 zu beerdigen, sagte Grünen-Landeschefin Mona Neubaur. Armin Laschet habe sich am Donnerstag eine „herbe Klatsche“ eingefangen. „Entgegen den Empfehlungen der Kohlekommission ist Datteln 4 ans Netz gegangen. Dass es so kam, dafür trägt auch er Verantwortung“, so Neubaur.