Düsseldorf. Die Furcht vor der Omikron-Virusvariante veranlasst NRW dazu, die Coronaregeln zu überarbeiten und Kontakte weiter zu beschränken.
NRW hat am Donnerstag die Coronaregeln verschärft. Unter anderem werden Silvesterbälle verboten. „Insbesondere vor dem Hintergrund der Omikron-Variante kann keine Entwarnung gegeben werden. Wir schaffen nun frühzeitig Planungssicherheit für die Feiertage und den Jahreswechsel“, teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) mit. Er appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, „unnötige Kontakte zu vermeiden, die AHA-Regeln zu beachten und sich schnellstmöglich impfen oder boostern zu lassen“.
Schlechte Nachrichten für jene, die gern tanzen
Die mit Blick auf die Feiertage überarbeitete Corona-Schutzverordnung zielt auf ein Verbot von Tanzveranstaltungen. Das Betriebsverbot von Clubs und Diskotheken wird auf vergleichbare Angebote ausgeweitet. Das heißt: Öffentliche sowie private Tanz- und Diskoveranstaltungen werden verboten. „Darunter fallen auch etwa Silvesterbälle in der Gastronomie , wenn das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist“, so das Gesundheitsministerium.
Wie im vergangenen Jahr sind zum Jahreswechsel öffentlich veranstaltete Feuerwerke auf Plätzen, die von den Kommunen benannt werden, untersagt. Unter das Verbot fällt auch die private Verwendung von Feuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen.
Maskenpflicht für Sänger gelockert
Immunisierte Mitglieder von Chören und Sängerinnen und Sänger, die geimpft oder genesen sind, können bei Auftritten und bei Proben auf das Tragen einer Maske verzichten, heißt es in der aktuellen Schutzverordnung, die vorläufig bis zum 12. Januar gilt. Für alle Menschen, die nicht im Chor oder als Sängerin oder Sänger auftreten, ist das Tragen einer medizinischen Maske beim gemeinsamen Singen erforderlich. Dies gilt auch für Gottesdienste.
Ungeimpfte Schülerinnen und Schüler müssen auf ihren Teststatus achten
In der Schulwoche vom 20. bis 23. Dezember werden Schülerinnen und Schüler wie üblich getestet. Der Status „getestet“ endet aber nach Weihnachten. Zwischen dem 27. Dezember und dem 9. Januar gelten Schüler daher nicht als getestete Personen. Das bedeutet für nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, dass sie in dieser Zeit nur dann den vollständig immunisierten Personen gleichgestellt sind, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.
Impfkampagne funktioniert in NRW
Mit dem Stand der Impfkampagne ist die Landesregierung sehr zufrieden. „Das Boostern ist in NRW ein Erfolg. Der Turbo ist gezündet“, verkündete Laumann im Landtag. Doch in die Freude mischt sich die Furcht vor einer Verknappung der Impfstoffe.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, dass es eine Lücke von 20 Millionen Impfdosen zwischen den bis Ende März zugesagten Lieferungen und den bis dahin benötigten 70 Millionen Dosen für Booster-, Erst- und Zweitimpfungen gebe. Der Hersteller Moderna sei aber bereit, 35 Millionen Dosen als „vorgezogene Lieferung“ nach Deutschland zu liefern. Die Bundesregierung versuche außerdem, in Rumänien, Bulgarien, Portugal und Polen Impfstoffe zu kaufen.