Düsseldorf. . Schüler bis 15 Jahren gelten eigentlich als getestet, da sie in der Schule regelmäßig Tests machen. In den Ferien ist das anders. Ein Überblick.

Schülerinnen und Schüler bis 15 Jahre gelten generell als getestet. Sie brauchen keinen Coronatest, um den 2G- oder 3G-Regeln zu entsprechen, weil alle Lernenden mindestens zweimal in der Woche getestet werden.

Aber in den Ferien ist das anders: Da brauchen auch Kinder zwischen Schuleintritt und 15 Jahren einen negativen Coronatest. Ab dem 27. Dezember bis einschließlich zum 9.Januar gelten Schülerinnen und Schüler nicht mehr getestet, teilt das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW am Donnerstag (16. Dezember) mit.

Drei Tests in der letzten Woche vor den Ferien

In der letzten Schulwoche vor den Ferien sollen Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen dreimal getestet werden, unabhängig davon, ob die Schulen in dieser Woche einen beweglichen Ferientag angesetzt haben. Heißt: Drei Tests in vier Tagen.

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In den Herbstferien war es so geregelt: Nach dem letzten Schultag am Freitag brauchten Schulkinder am Wochenende noch keinen Test – erst ab montags galten sie als ungetestet.

Präsenzpflicht in NRW vor Weihnachten nicht aufgehoben

Aber Vorsicht: Anders als in anderen Bundesländern (etwa Niedersachsen) ist die Präsenzpflicht an den NRW-Schulen vor Weihnachten nicht aufgehoben. Der letzte Schultag ist also Donnerstag, 23. Dezember – wobei einige Schulen den Tag vor Heiligabend zum beweglichen Ferientag gemacht haben.

Nach den Weihnachtsferien werden Schülerinnen und Schüler an Grund- und Förderschulen bei jedem Test zweimal getestet: Zusätzlich zum Pool-Test geben sie eine individuelle Lolli-Probe ab. Das macht es einfacher, die Infizierten zu finden. Ist der gemeinsam ausgewertete Pool-Test positiv, werden die Einzelproben aller Schüler getestet. (kafi/lra)

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