Berlin. .

Debatte um Google „Street View“: Der Bundesrat will eine gesetzliche Regelung erreichen, unter welchen Voraussetzungen Geodaten-Dienste zukünftig erlaubt sind. Innenminister De Mazière hält dies für einen falschen Ansatz.

Die Bundesregierung will der Debatte um den Internet-Bilderdienst „Street View“ nicht mit einer „Lex Google“ begegnen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrats wird am Mittwoch im Kabinett verworfen, so Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Dienstag in Berlin. Die Länderkammer hatte sich in ihrem Antrag an den Bundestag auf „Google Street View“ bezogen und ein Widerspruchsrecht verlangt.

De Maizière hält das für den falschen Ansatz. Das Ansinnen des Bundesrates könne zu „schweren Kollateralschäden“ führen, da eine zu rigorose Regulierung so genannter Geodaten-Dienste am Ende auch die Pressefreiheit einschränken würde. Demnach könne das Fernsehen beispielsweise nicht mehr Straßenzüge aus Hochwassergebieten oder einen Karnevalszug filmen, ohne bei Anwohnern und Teilnehmern vorher um Erlaubnis zu fragen. Ähnliches gelte für Pressefotografen bei Großveranstaltungen.

Aus Sicht des Ministers hat sich die Debatte „am falschen Objekt“ festgefahren. „Wir Deutschen wollen gucken, aber nicht beguckt werden“, so de Maizière. Straßen, Plätze und Fassaden, die „Google Street View aus der Perspektive eines vorbeifahrenden Au­tos verfügbar mache, seien öf­fentliche Orte und als solche oft in Büchern, auf Fotos, in Filmen festgehalten worden. De Maizière hat nun für den 20. September zu ei­ner Expertenrunde geladen.