Essen. .

Google bietet ein neues Widerspruchsverfahren für seinen Internetdienst Street View. DerWesten erklärt, wie man damit sein Haus aus Street View heraus bekommt – und was man tun kann, wenn man noch nicht an das Internet angeschlossen ist.

Raus aus Street View

So sieht die Startseite von Google Street View aus.
So sieht die Startseite von Google Street View aus.
Hier informiert der Anbieter über seine Geschäftsbedingungen.
Hier informiert der Anbieter über seine Geschäftsbedingungen.
An dieser Stelle wird das zu pixelnde Haus ausgewählt.
An dieser Stelle wird das zu pixelnde Haus ausgewählt.
Nun müssen die persönlichen Daten eingegeben werden.
Nun müssen die persönlichen Daten eingegeben werden.
Das ist die Bestätigung der Unkenntlichmachung bei Google Street View.
Das ist die Bestätigung der Unkenntlichmachung bei Google Street View.
1/5

Street View“, das ist der digitale Straßenatlas des US-Suchmaschinenanbieters Google. Seit Mitte 2008 macht Google Millionen Fotos auf deutschen Straßen. Ende des Jahres, voraussichtlich ab November, soll die dreidimensionale Straßenschau mit den Bildern von 20 großen deutschen Städten an den Start gehen. Das gefällt nicht allen. Viele wollen ihr Haus nicht im Internet zur Schau stellen, egal ob Eigentümer oder nur Mieter. Ihnen bietet Google seit Dienstag ein vereinfachtes Widerspruchsverfahren. Wir erklären, wie man damit sein Haus aus Street View heraus bekommt – und was man tun kann, wenn man noch nicht an das Internet angeschlossen ist.

Wer sein Haus aus dem Internet nehmen möchte, muss zuerst ins Netz. Auf www.google.de/streetview steht seit gestern ein einfaches Widerspruchsverfahren. Auf der Street-View-Startseite erscheint ein Menü mit mehreren Links. Das Verfahren startet unter dem Menüpunkt „Unkenntlichmachung beantragen“. Auf der Folgeseite befinden sich die Nutzungsbedingungen, die erst einmal bestätigt werden müssen. Lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam. Mit einem Mausklick auf „Weiter“ landen sie auf einer Seite mit einer Karte, auf der Sie das Haus suchen können, das Ihnen gehört oder in dem Sie wohnen.

Objekt mit der Maus kennzeichnen

Sollte sich die Seite nicht öffnen lassen, liegt das vielleicht am Internet-Browser. Das Widerspruchsverfahren hakt bei einigen älteren Versionen des Internet Explorers und Mozillas Firefox. Hier hilft nur eine aktuelle Version. Die gibt es im Internet oder über die Updatefunktion des Browsers oder des Betriebssystems.

Die dritte Auswahlseite öffnet sich. Jetzt sind die Adressdaten gefragt. Wer Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort eingegeben hat, klickt auf „Karte aktualisieren“ und bekommt sein Haus auf einer Satellitenkarte angezeigt. Das ist ungenau. Deshalb bittet Google Löschwillige, das Objekt mit der Maus zu kennzeichnen. „Bitte ziehen Sie den Marker auf die Mitte Ihres Gebäudes/Grundstückes“, empfiehlt die Hilfe. Und das geht so: roten Marker anklicken, linke Maustaste festhalten, den Marker über das Haus ziehen und Maustaste loslassen.

Stehen Gartenzwerge im Vorgarten?

In den Feldern unter der Satellitenkarte lassen sich genauere Angaben zum Standort machen. Hier können Sie die genaue Anzahl der sichtbaren Stockwerke angeben, außerdem sollen Nutzer des Widerspruchsverfahrens in einem weiteren Feld die genaue Beschaffenheit des Daches beschreiben.

In einem dritten Feld lassen sich zusätzliche Angaben machen. Hat das Haus eine rote Tür? Welche Farbe haben die Fenster? Stehen Gartenzwerge im Vorgarten? Die Angaben sollen es den Google-Mitarbeitern erleichtern, dass Haus schneller zu identifizieren. Wer all diese Angaben gemacht hat, klickt auf „Weiter“.

Die nächste Seite bittet um die Eingabe weiterer Daten. Um Missbrauch vorzubeugen, muss nun eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Diese wird im zweiten Feld des Formulars noch einmal wiederholt.

Im dritten Feld muss der Antragsteller seinen Namen eintragen und seine Anschrift wiederholen. Google verschickt per Post an die dort angegebene Adresse einen Verifizierungscode und verspricht, die Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Ist der Code angekommen, muss er auf der Street-View-Seite eingegeben werden. Nur so, sagt Google, wird die Löschung des Fotos auch Wirklichkeit.

Einspruch per Post

Wer sich den Code an eine andere Adresse schicken lassen möchte, findet eine weitere Eingabemaske. Nach Eingabe einer Sicherheitsabfrage und einem Mausklick auf „Einreichen“ werden die Da­ten zu Google geschickt. Wer seine Angaben nochmals überprüfen möchte, kann mit „Zurück“ auf die vorherigen Seiten zurückkehren. Keine Angst: Bereits eingegebene Da­ten werden nicht gelöscht. Alternativ zum Widerspruchsverfahren auf seiner Internetseite bietet Google auch weiterhin die Möglichkeit, auf dem Postweg Einspruch gegen Street View einzulegen. Verbraucherschützer, Mieterbünde und Stadtverwaltungen bieten dazu Musterschreiben an.

Es reicht aber auch, einen Brief aufzusetzen, in dem man darum bittet, sein Haus aus Street View zu entfernen. Wichtig ist aber nicht nur die korrekte Adresse, sondern auch eine nähere Umschreibung, damit Google das Haus identifizieren kann. Diesen Widerspruch schicken Sie an folgende Adresse: Google Germany GmbH, Betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.