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Die Einsprüche gegen den virtuellen Straßenatlas Street View können ab heute eingereicht werden. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner bemängelte jedoch, dass die vom amerikanischen Unternehmen eingeräumte Frist viel zu kurz sei.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat die vierwöchige Widerspruchsfrist für den umstrittenen Straßenbilderdienst Street View von Google als zu kurz kritisiert. Vor allem für Bundesländer, in denen derzeit Ferien seien, halte sie „eine Verlängerung für zwingend erforderlich“, sagte Aigner am Montag dem Bayerischen Rundfunk. Sie werde deswegen weiter mit Google über eine Ausdehnung der Frist verhandeln, sagte die Ministerin.
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert die Widerspruchsregelung des Internetanbieters Google zum Street-View-Dienst. „Der Widerspruch sollte nicht nur in einem engen Zeitfenster, sondern auf Dauer ermöglicht werden“, sagte Schaar. Außerdem warnte er, dass es nicht dazu komme dürfe, „dass Google die persönlichen Identitfikationsdaten, die im Rahmen des Widerspruchsverfahrens anfallen, auf Dauer zentral speichert oder gar zu anderen Zwecken verwendet.“
Generell halte er es aber für ein positives Signal, dass Google zugesagt habe, die „Widersprüche gegen die Darstellung des eigenen Hauses in Google Street View zu berücksichtigen.“ Er erwarte, dass vor der Veröffentlichung der ersten Street View-Aufnahmen alle Widersprüche bearbeitet seien.
Widersprüche ab sofort möglich
Der US-Internetkonzern Google will Mietern und Hausbesitzern in Deutschland ab dieser Woche ermöglichen, bis 15. September mit einer speziellen Anwendung Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Häuser einzureichen. Allerdings nannte der Konzern auch am Montag keinen genauen Termin, ab wann die Widersprüche möglich sein werden. Widersprüche per Brief oder E-Mail können nach Angaben des Unternehmens bereits eingereicht werden.
Google hatte angekündigt, Street View noch in diesem Jahr für die 20 größten deutschen Städte zu starten. Mit Street View können Internet-Nutzer sich in Fußgängerperspektive durch die Straßen von Städten bewegen und Rundum-Panoramen der Straßenzüge betrachten. Der Dienst ist bei Datenschützern umstritten, weil er nach deren Ansicht private Details über das Wohnumfeld von Menschen verrät. (afp/ddp)