Berlin. Rentner, Hartz-IV-Empfänger, Sparer, Eltern: Was die Pläne einer kommenden Ampel-Regierung für die Finanzen der Verbraucher bedeuten.

  • Die neue Ampel-Koalition plant zahlreiche Veränderungen
  • Sie betreffen unter anderem auch Hartz IV, die Rente und auch den Mindestlohn
  • Was wird sich in Ihrem Geldbeutel ändern?

In einer Woche dürfte es soweit sein: Dann will die neue Bundesregierung ihre Arbeit aufnehmen. Den 177 Seiten langen Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP bereits vorgelegt. Am Wochenende werden SPD und FDP auf ihren Parteitagen über ihn abstimmen, bei den Grünen wird das Ergebnis einer Urabstimmung der Mitglieder erwartet. Anschließend dürfte der Weg frei zur Kanzlerwahl von Olaf Scholz (SPD) und zur Vereidigung des neuen Kabinetts sein – und sich die Bundesregierung daran machen, ihre zahlreichen Vorhaben abzuarbeiten.

Was aber bedeuten die Pläne der kommenden Ampel-Regierung für die Finanzen der Verbraucherinnen und Verbraucher? Wer könnte künftig mehr Geld im Portemonnaie haben, wer muss sich auf Belastungen einstellen? Unsere Redaktion macht den Geldbeutel-Check. Lesen Sie hier: Koalitionsvertrag der Ampel: Die wichtigsten Punkte im Überblick

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 12 Euro Mindestlohn

Ein zentrales Wahlkampfversprechen des designierten Bundeskanzlers Olaf Scholz hat es in den Koalitionsvertrag geschafft: Der Mindestlohn soll in einem einmaligen Schritt von derzeit 9,60 Euro pro Stunde auf 12 Euro pro Stunde angehoben werden, ehe künftig die Mindestlohnkommission wie bisher über weitere Anhebungsschritte entscheiden wird.

Eine „Gehaltserhöhung für zehn Millionen Bürgerinnen und Bürger“ hatte Scholz im Wahlkampf in Aussicht gestellt. Ganz so viele wird der höhere Mindestlohn allerdings nicht betreffen, wie eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zeigt: Demnach verdienen derzeit rund 8,6 Millionen Beschäftigte weniger als 12 Euro die Stunde. Zwei Drittel von ihnen sind Frauen.

Die deutliche Mehrheit derjenigen, die von einem höheren Mindestlohn profitieren würden, arbeitet hauptberuflich, knapp 4,3 Millionen Beschäftigte dabei in Teilzeit. Vor allem Beschäftigte in Ost- und Norddeutschland und in kleineren Betrieben ohne Tarifbindung hätten nach einer Anhebung mehr Geld in der Tasche. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte dagegen im Gespräch mit unserer Redaktion die Pläne als „schweren Eingriff in die Tarifautonomie“ zurückgewiesen. Ein Mindestlohn von zwölf Euro würde in über 190 Tarifverträge eingreifen und über 570 tariflich ausgehandelte Lohngruppen überflüssig machen, hatte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gewarnt.

Beschäftigte sollen höhere Minijob-Verdienstgrenze erhalten

Mit der Anhebung des Mindestlohns soll nach den Plänen des rot-grün-gelben Bündnisses auch die Verdienstgrenze bei Minijobs von derzeit 450 Euro auf 520 Euro ansteigen. Bei den sogenannten Midijobs, bei denen im Gegensatz zum Minijob eine Sozialversicherungspflicht besteht, zugleich aber nicht die Sozialabgaben bezahlt werden müssen, soll die Verdienstgrenze von derzeit 1300 auf 1600 Euro angehoben werden.

Auch die FDP hat eine ihre Kernforderungen weitestgehend durchgesetzt: Es wird keine Steuererhöhungen geben, eine Vermögenssteuer oder ein höherer Spitzensteuersatz sind vom Tisch. Trotzdem könnten gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte Einbußen beim Nettolohn feststellen. Denn den Versicherungsbeitrag zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) will die Ampel „moderat“ anheben. So soll unter anderem die stationäre Behandlungspflege an die gesetzliche Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgeglichen werden.

Profitieren könnten von einer Ampel-Koalition Beschäftigte im Handwerk, in der Pflege und im öffentlichen Dienst. Im Handwerk sollen beispielsweise die Kosten von Meisterkursen und -briefen für Teilnehmer gesenkt werden – die haben es durchaus in sich. Wer Fleischer- oder Friseurmeister werden will, muss für die Fortbildung rund 4000 Euro zahlen, der Elektriker-Meisterkurs kann auch mehr als 9000 Euro kosten. Hinzu kommen Prüfungsgebühren, die ebenfalls noch mal mit um die 800 Euro zu Buche schlagen.

Die personellen Engpässe und Belastungen in der Pflege sind nicht erst in der Pandemie hervorgetreten, auch wenn die Corona-Krise sie noch einmal verstärkt offengelegt hat. Im vergangenen Jahr erhielten Beschäftigte 1000 Euro Pflegebonus vom Bund, den die Länder und Arbeitgeber auf 1500 Euro aufstocken konnten. Die Ampel will nun die Steuerfreiheit beim Pflegebonus auf 3000 Euro anheben. Insgesamt soll den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden.

Bildungsteilzeit soll eingeführt werden

Moderner und digitaler werden soll der öffentliche Dienst. Beschäftigte können aber auch finanziell profitieren. So wollen SPD, Grüne und FDP beispielsweise das Altersgeld stärken, das Beschäftigte in Anspruch nehmen können, wenn sie freiwillig aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden und das als Teil der betrieblichen Altersvorsorge zählt. Auch soll es mehr Jobsicherheit geben. So soll die sogenannte Haushaltsbefristung abgeschafft werden. Bisher ist es dem Staat möglich, eine unbefristete Stelle mit dem Verweis abzulehnen, dass der Haushalt eine solche Stelle nicht vorsieht. Arbeitsverträge, die einen Sachgrund als Befristungsgrund nennen, sollen künftig auf sechs Jahre beim selben Arbeitgeber begrenzt werden, sodass sich nicht mehr ein befristeter Vertrag an den nächsten reihen kann.

Saisonbeschäftigte sollen künftig vom ersten Arbeitstag an krankenversicherungspflichtig sein. Die bisherige Regelung, wonach ein Saisonarbeiter, zum Beispiel ein Erntehelfer, im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung von maximal 70 Arbeitstagen pro Jahr versicherungs- und beitragsfrei arbeiten darf, will die Ampel abschaffen.

Wer sich weiter- oder umbilden möchte, soll künftig stärker gefördert werden. Die Ampel-Parteien orientieren sich dabei an Österreich. Beim südlichen Nachbarn gibt es eine sogenannte Bildungsteilzeit, bei der die Wochenarbeitszeit um bis zur Hälfte verringert werden kann, während man sich fortbildet. Ein solches Modell wollen SPD, Grüne und FDP auch in Deutschland etablieren.

Eltern: Höheres Elterngeld und Sonderurlaub

Eltern könnten von den Plänen der Ampel-Regierung profitieren. So soll etwa der Partner oder die Partnerin nach der Geburt eines Kindes sich zwei Wochen freistellen lassen können – vergütet. Bisher gibt es keine exakte Regelung für die genauen Tage des Sonderurlaubs, meist sind individuelle Absprachen mit dem Arbeitgeber notwendig. Die Regelung soll dabei auch für Alleinerziehende gelten.

Steigen könnte zudem auch das Elterngeld, das zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat beträgt. Auch sollen die bisherigen 12 Partnermonate beim Basis-Elterngeld um einen Monat verlängert werden. Pflegeeltern sollen ebenso wie Eltern, deren Kinder vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren werden, ebenfalls einen Elterngeldanspruch erhalten.

Den elternzeitbedingten Kündigungsschutz will die Ampel auf drei Monate nach der Rückkehr in den Beruf ausweiten, die Kinderkrankentage sollen pro Kind und Elternteil von zehn auf 15 Tage und von 20 auf 30 Tage bei Alleinerziehenden erhöht werden.

Sparer: Höherer Pauschbetrag und Homeoffice-Regelung

Erstmals seit 2009 stellt die künftige Bundesregierung Sparern und Anlegern einen höheren Sparerpauschbetrag in Aussicht – allerdings erst übernächstes Jahr. Derzeit können 801 Euro pro Jahr an Kapitaleinkünften steuerfrei eingenommen werden, bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern liegt er der Satz mit 1602 Euro doppelt so hoch. Ab dem 1. Januar 2023 soll der Freibetrag auf 1000 Euro für Einzelpersonen und 2000 Euro in bei zusammenveranlagten Personen ansteigen. Der Sparerpauschbetrag kann beispielsweise für Zinsen der Bank, aber auch für Dividenden oder Kursgewinnen von Aktien oder Fonds genutzt werden.

Einfacher werden soll es bei der Steuererklärung. Die Ampel plant, vorausgefüllte Steuererklärungen digital zur Verfügung zu stellen. Die Absetzbarkeit der Homeoffice-Tage während der Pandemie von der Steuer soll zudem bis Ende des kommenden Jahres verlängert werden. Fünf Euro pro Tag Homeoffice, maximal 600 Euro im Jahr, können von der Steuer abgesetzt werden.

Sozialhilfeempfänger: Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Hartz IV neigt sich dem Ende entgegen – zumindest formal. Die SPD hadert schon lange mit dem Überbleibsel ihrer letzten Kanzlerschaft, als der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder die Agenda 2010 auf den Weg brachte. Entsprechend soll aus dem unliebsamen Arbeitslosengeld II und dem noch unliebsamer gewordenen Begriff Hartz IV in Zukunft das Bürgergeld werden.

Wie viel Geld mehr Sozialhilfeempfänger damit aber in der Tasche haben werden, ist noch unklar. Fest steht, dass es einen monatlichen 150 Euro-Bonus bei einer Weiterbildung geben soll, um Arbeitslose für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. Wer sich weitergebildet hat, soll zudem einen Anspruch auf mindestens drei weitere Monate Arbeitslosengeld haben.

Die Prüfung des Vermögens und der Angemessenheit der Wohnung soll künftig in den ersten beiden Jahren des neuen Bürgergeldbezugs laut den Ampel-Plänen ausgesetzt werden. Auch das Schonvermögen soll erhöht werden. Dieses liegt derzeit gestaffelt nach Geburtsjahr zwischen 9750 Euro und 10.050 Euro. Reformieren will die Ampel bis Ende 2022 auch die Mitwirkungspflichten und Sanktionen.

Eine Regelung, die immer wieder für Kritik gesorgt hat, ist der sogenannte Vermittlungsvorrang. Demnach muss ein Sozialhilfeempfänger auch dann einen vermittelten Job annehmen, auch wenn er sich lieber weiterbilden oder eine Ausbildung beginnen würde. Diese Regelung will die Ampel abschaffen.

Profitieren sollen künftig vor allem Kinder und Jugendliche. Die Ampel will eine neue Kindergrundsicherung einführen. Diese soll aus einem fixen, vom Einkommen der Eltern unabhängigen Einkommen sowie einem vom Einkommen gestaffelte Zusatzbetrag bestehen. Bis die Kindergrundsicherung durchgesetzt ist, sollen Kinder einen Sofortzuschlag erhalten. Alleinerziehende will die Ampel mit einer Steuergutschrift entgegenkommen.

Zudem sollen Schüler und junge Erwachsene künftig die Möglichkeit haben, sich mit Schüler- oder Studentenjobs etwas dazuverdienen zu können, ohne dass es direkt auf den Arbeitslosengeld-Satz angerechnet wird. Bei Auszubildenden will die Ampel den Freibetrag, der derzeit 20 Prozent des Fördersatzes beträgt, erhöhen. Wie hoch er künftig genau ausfallen soll, ist noch unklar.

Renten-Pläne für Rentnerinnen und Rentner

Für Rentnerinnen und Rentner beinhaltete der Koalitionsvertrag direkt eine Hiobsbotschaft. Die ursprünglich geplante satte Rentenerhöhung von 5,2 Prozent im Westen und 5,9 Prozent im Osten im kommenden Jahr wird etwas geringer ausfallen, da die Koalition den Nachholfaktor noch vor der nächsten Rentenerhöhung wieder einführen will.

Der noch geschäftsführende Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte der „Bild am Sonntag“, dass er aber immer noch von einem Plus von 4,4 Prozent im Juli 2022 ausgehe. Insgesamt verspricht die Ampel, das Mindestrentenniveau von 48 Prozent dauerhaft zu sichern. „Es wird keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben“, heißt es im Koalitionsvertrag.

Der Beitragssatz soll in der Legislaturperiode nicht über 20 Prozent steigen. Damit orientiert sich die Ampel am jüngst vom Bundesarbeitsministerium veröffentlichten Rentenversicherungsbericht. Aus ihm geht die Empfehlung hervor, dass bis einschließlich 2023 der Beitragssatz bei den bisherigen 18,6 Prozent bleibt, ehe er 2024 auf 19,5 Prozent und 2025 auf 19,7 Prozent steigt.

Der Rentenfreibetrag, also der Anteil der Rente, der steuerfrei bleibt, wird weiter sinken, aber weniger stark als bisher angenommen. In diesem Jahr liegt der Freibetrag bei 19 Prozent. Eigentlich war vorgesehen, dass er jedes Jahr um ein Prozent sinkt, 2040 also Renten voll besteuert werden. Die Ampel plant dagegen, dass der steuerpflichtige Rententeil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt angehoben wird, also erst 2060 eine Vollbesteuerung der Rente erreicht wird.

Die FDP hat zudem ihr Modell einer Aktienrente zumindest in Teilen durchgesetzt. Künftig soll die Deutsche Rentenversicherung einen Kapitalstock von 10 Milliarden Euro führen und an den Finanzmärkten partizipieren. Die Aktienrente ist umstrittenen. Kritiker bezeichnen sie als Zockerei mit der Rente. Befürworter dagegen sehen insbesondere eine Chance für jüngere Generationen und verweisen auf das Vorbild Schweden, das gute Erfahrungen mit einer kapitalgedeckten Altersvorsorge gemacht hat.

Wer privat für das Alter vorsorgen will, soll künftig stärker gefördert werden. Von der Riester-Rente verabschiedet sich die Ampel dabei allerdings und geht auf die Suche nach Anlageprodukten mit höheren Renditen. Die Riester-Rente war immer wieder in die Kritik geraten, da ihre Renditen gemessen an den Beiträgen gering ausfielen. Kritiker bezeichneten das Modell als Quersubventionierung für die Versicherungswirtschaft. Wer aber bereits „riestert“, soll einen Bestandsschutz für laufende Verträge erhalten.

Wer als Rentner Grundsicherung bezieht, soll künftig bessere Möglichkeiten erhalten, um das Einkommen aufzubessern.

Mieter und Eigentümer

Die Mietpreise steigen seit Jahren, die Kaufpreise sogar noch viel stärker. Die Ampel will eingreifen. Der seit diesem Jahr auch beim Wohnen geltende CO2-Preis soll nicht mehr vollständig vom Mieter gezahlt, sondern hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Zudem sollen die Stromkosten gesenkt werden, indem beispielsweise die EEG-Umlage abgeschafft werden soll.

Die Mieten werden voraussichtlich auch weiterhin steigen, allerdings bleibt die Mietpreisbremse in Kraft und soll sogar bis 2029 verlängert werden. Die Kappungsgrenze, also die Grenze, die regelt, wie stark die Miete binnen drei Jahren steigen darf, soll von 15 Prozent auf elf Prozent abgesenkt werden. Entlastung sollen auf den angespannten Märkten 400.000 neue Wohnungen pro Jahr, darunter 100.000 Sozialwohnungen, bringen. Auch könnten Wohnungen in Zukunft zumindest anteilig warm vermietet werden. Dann muss sich der Vermieter um eine Basisversorgung mit Wärme kümmern.

Wer sich eine Immobilie zulegen möchte, könnte bei den Nebenkosten entlastet werden – zumindest theoretisch. Die Bundesländer sollen ihre Grunderwerbssteuer flexibler ausgestalten können, beispielsweise mit Freibeträgen. Inwiefern sie dies aber umsetzen, ist unklar. Wer bereits ein Hauseigentümer ist, muss den Ampel-Plänen zufolge ab 2025 darauf achten, dass eine neu eingebaute Heizung mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Unternehmer müssen zudem auf gewerblichen Neubauten eine Solaranlage installieren. Bei Privathäusern soll es eine Solaranlage auf dem Dach dagegen lediglich angestrebt werden, eine Pflicht kommt vorerst wohl nicht.

Autofahrer

Die neue Regierung ist noch nicht im Amt, da hat sie bereits ihren ersten Streit. Der Knackpunkt ist die Frage, ob es für Dieselfahrer bald teurer wird. Denn im Koalitionsvertrag haben sich SPD, Grüne und FDP darauf verständigt, das Steuerprivileg auf Diesel überprüfen zu wollen. Auf den Liter Diesel fallen derzeit rund 18 Cent weniger Steuern an als auf den Liter Benzin: Die Energiesteuer beträgt pro Liter Superbenzin 65,45 Cent, beim Liter Diesel dagegen nur 47,07 Euro.

Für Dieselfahrer könnte es also teurer als ohnehin schon werden – was insbesondere die FDP um den künftigen Bundesverkehrsminister Volker Wissing in eine Zwickmühle versetzt. Er will die Dieselfahrer nicht vergraulen und ihnen bei der KfZ-Steuer entgegenkommen. Die Grünen lehnen dies ab.

Wer dagegen mit dem Gedanken spielt, sich ein Elektroauto anzuschaffen, kann auch weiterhin auf staatliche Geldspritzen setzen. Selbst die umstrittenen Plug-In-Hybride sollen bis Ende des kommenden Jahres weiter gefördert werden, anschließend soll es die sogenannte Innovationsprämie nur noch für Autos geben, die eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern aufweisen.

Studierende und Auszubildende

Studierende gehören zu den Verlierern der Corona-Pandemie. An ein normales Hochschulleben ist weiter nicht zu denken, wer in der Pandemie mit dem Studium begonnen hat, hat bisweilen auch im vierten Semester einen Hörsaal bisher kaum von innen gesehen. Immerhin: Die Ampel stellt Studierenden künftig eine Reform des BAföGs in Aussicht. Die Freibeträge und Fördersätze sollen „deutlich“ erhöht werden werden, die Förderung elternunabhängiger werden.

Auch sollen beim BAföG Altersgrenzen angehoben, Studienfachwechsel erleichtert und die Förderhöchstdauer verlängert werden. Auch im wissenschaftlichen Betrieb will die Ampel zudem die häufig vorkommende Befristung zurückfahren. So sollen Vertragslaufzeiten von Promotionsstellen beispielsweise an die gesamte Projektlaufzeit geknüpft werden.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das befristete Arbeitsverträge ermöglicht, soll reformiert werden. Mit einem Bund-Länder-Programm will die Ampel zudem studentisches Wohnen fördern. Die gestiegenen Mietpreise bei gleichzeitig in der Pandemie weggefallenen Studentenjobs belasten derzeit viele Studierendenhaushalte.

Wer eine Ausbildung machen möchte, soll künftig eine Ausbildungsgarantie erhalten. Der Ausbildungsfreibetrag soll von 924 Euro auf 1.200 Euro steigen. Zudem soll es ein Lebenschancen-BAföG geben, das zu mehr Weiterbildungen anregen soll. Wer ein geringes Einkommen hat, kann zudem Zuschüsse für die zweckgebundene Sparform des Bildungssparens erhalten.

Selbstständige

Selbstständige müssen nach Vorstellung der Ampel-Koalitionäre künftig verbindlich für das Alter vorsorgen. SPD, Grüne und FDP wollen eine Pflicht zur Altersvorsorge einführen, allerdings soll Wahlfreiheit bestehen. Entscheiden sie sich gegen die gesetzliche Rentenversicherung und für ein privates Vorsorgeprodukt, muss dieses insolvenz- und pfändungssicher sein. Entlastet werden sollen Selbstständige dadurch, dass ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nur noch einkommensbezogen erhoben werden.

Gründerinnen und Gründer

Wer mit dem Gedanken spielt, ein Unternehmen zu gründen, könnte von den Ampel-Plänen finanziell profitieren. Schon die bisherige Bundesregierung hatte gezielte Förderprogramme auf den Weg gebracht, um die Start-Up-Kultur zu stärken. Die künftige Ampel-Regierung will mit einer Start-Up-Strategie nachlegen und bessere Zugänge zu Wagniskapital ermöglichen. Vor allem soll die Bürokratie abgebaut werden.

Unternehmensgründungen sollen künftig binnen 24 Stunden möglich sein, versprechen SPD, Grüne und FDP. Auch die staatliche Förderbank KfW soll stärker als Co-Wagniskapitalgeber aussichtsreiche Unternehmensgründungen unterstützen. Bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll der Steuerfreibetrag erhöht werden, wobei auch hierbei die genaue Höhe noch unklar ist.