Berlin. Wer früher in Rente will, muss teils heftige Abschläge in Kauf nehmen. Wie hoch diese bei der „Rente mit 63“ ausfallen, zeigt unsere Liste.

  • Gibt es die Rente mit 63 noch?
  • Unterschied zwischen „langjährig versichert“ und „besonders langjährig versichert“
  • Wann müssen Sie Abzüge in Kauf nehmen?

Das gesetzliche Rentensystem in Deutschland wurde durch Reformen, wie die von 2012, zunehmend komplex. Zudem arbeitet die Politik stets daran, das Renteneintrittsdatum an die steigende Lebenserwartung zu koppeln, wodurch das Renteneintrittsalter immer wieder angehoben wird. Wer plant, frühzeitig in den Ruhestand zu gehen, sollte sich über mögliche Abschläge und Versorgungslücken bewusst sein. Wir erklären, wie der Weg in die Frührente gelingen kann.

Abschlagsfrei mit 63 in Rente: Geht das noch?

Die „Rente mit 63“ war ursprünglich für Versicherte möglich, die vor 1953 geboren wurden. Diese konnten nach 45 Beitragsjahren, als „besonders langjährig Versicherte“, ohne Abschläge mit 63 Jahren in den Ruhestand treten. Für alle nach 1953 Geborenen wird die Altersgrenze jedoch schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Frühzeitig mit 63 in Rente zu gehen, ist zwar weiterhin möglich, allerdings nur mit teilweise erheblichen Abschlägen.

Wer 45 Versicherungsjahre erreicht und die jeweilige Altersgrenze erfüllt, kann eine abschlagsfreie Frührente beantragen. Allerdings liegt die Altersgrenze für Personen, die nach 1964 geboren wurden aktuell bei 65 Jahren – zwei Jahre vor der regulären Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

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Sie haben 35 Jahre lang eingezahlt? Frührente mit Abschlägen

Für 35 Versicherungsjahre erhalten Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung den Status "langjährig versichert". Auch dann können Sie in den Ruhestand gehen, sobald Sie das 63 Lebensjahr vollendet haben. Allerdings gibt es dann für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, 0,3 Prozent Abzug auf ihre Rentenbezüge. Die maximale Kürzung liegt derzeit bei 14,4 Prozent.

Ein früherer Renteneintritt ist frühstens vier Jahre vor Beginn des Regelaltersgrenze möglich – aktuell liegt diese bei 67 Jahren. Eine Frührente mit Abschlägen ist also ab 63 Jahren möglich. Wichtig: Die Kürzungen sind dauerhaft und wirken sich lebenslang auf Ihre Rentenbezüge aus.

Rentenbescheid
Wer heute mit 63 in Frührente gehen will, muss teilweise mit erheblichen Abschlägen rechnen. © DPA Images | Felix Kästle

Jüngere Versicherte sollten einen früheren Rentenstart sorgfältig abwägen. Da das reguläre Renteneintrittsalter weiter ansteigt, wächst auch der zeitliche Abstand zwischen dem vorzeitigen Rentenbeginn und Regelaltersgrenze. Dies führt nicht nur zu höheren Abschlägen, sondern auch zu geringeren Beitragszahlungen in die Rentenkasse – was ihre Rentenhöhe zusätzlich mindert.

Rente mit 63: Tabelle zeigt Abzüge

Die "Rente mit 63" funktioniert ohne Abzüge tatsächlich nur für Personen, die vor 1953 geboren sind. Denn für die Jahrgänge danach wird das Renteneintrittsalter von 65 Jahren schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Diese Grenze gilt dann für alle, die ab 1964 geboren sind. Für sie müsste es dann korrekterweise "Rente mit 65" heißen.

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Egal ob mit 63 oder 65 die zweite Voraussetzung, um ohne Abzüge in Frührente gehen zu können, ist die Anzahl der Versicherungsjahre. Wer 45 Jahre und damit eben "besonders langjährig" rentenversichert ist, bekommt die volle Altersrente. Für die Anzahl der Versicherungsjahre zählt nicht nur jeder Monat, in dem man einer regulären Arbeit nachgegangen ist. Es zählen beispielsweise auch Monate, in denen man freiwillig in die Rentenversicherung einbezahlt hat.

Und weil sich eben die Regelaltersgrenze erhöht, erhöhen sich mit ihr die Abzüge bei Rente mit 63 für langjährig Versicherte je nach Jahrgang wie folgt, wie diese Tabelle zeigt.

JahrgangVorgezogener RentenbeginnAbzüge bei „Rente mit 63“
194725 Monate7,5 Prozent
194826 Monate7,8 Prozent
194927 Monate8,1 Prozent
195028 Monate8,4 Prozent
195129 Monate8,7 Prozent
195230 Monate9 Prozent
195331 Monate9,3 Prozent
195432 Monate9,6 Prozent
195533 Monate9,9 Prozent
195634 Monate10,02 Prozent
195735 Monate10,5 Prozent
195836 Monate10,8 Prozent
195938 Monate11,4 Prozent
196040 Monate12 Prozent
196142 Monate12,6 Prozent
196244 Monate13,2 Prozent
196346 Monate13,8 Prozent
1964 und danach48 Monate14,4 Prozent

Reguläres Renteneintrittsalter: Ab wann können alle anderen in Rente?

Die Jahrgänge vor 1947 und nach 1963 haben es einfach. Erstere durften mit 65 Jahren in Rente und Letztere mit 67. Dazwischen jedoch gibt es viele monatsweise Abstufungen. Außerdem wird der Rhythmus der Anhebung ab Jahrgang 1959 gesteigert.

Es gilt zudem zu Unterscheiden zwischen Jahren, die man gearbeitet hat und dem eigenen Alter. Das Alter entscheidet wie bereits erklärt, wann Sie ohne Abschläge in den Ruhestand dürfen. Die Zeit, die Sie gerarbeitet haben, zählt zu den Versicherungsjahren.

JahrgangAnhebungRegelaltersgrenze
19471 Monat65 Jahre und 1 Monat
19482 Monate65 Jahre 2 Monate
19493 Monate65 Jahre 3 Monate
19504 Monate65 Jahre 4 Monate
19515 Monate65 Jahre 5 Monate
19526 Monate65 Jahre 6 Monate
19537 Monate65 Jahre 7 Monate
19548 Monate65 Jahre 8 Monate
19559 Monate65 Jahre 9 Monate
195610 Monate65 Jahre 10 Monate
195711 Monate65 Jahre 11 Monate
195812 Monate66 Jahre
195914 Monate66 Jahre 2 Monate
196016 Monate66 Jahre 4 Monate
196118 Monate66 Jahre 6 Monate
196220 Monate66 Jahre 8 Monate
196322 Monate66 Jahre 10 Monate

Warum wurde das Renteneintrittsalter überhaupt angehoben?

Mit dieser Regelung wollte die Bundesregierung 2012 die Finanzierung der Rente sicherstellen. Diese war in Gefahr geraten, weil die Menschen in Deutschland immer älter werden. Dadurch entsteht ein Ungleichgewicht. Zum einen beziehen die Menschen länger Rente als noch vor 20 Jahren und es muss mehr Geld für ihre Altersversorgung aufgebracht werden. Gleichzeitig gibt es mehr Rentnerinnen und Rentner, deren Bezüge von weniger arbeitenden Personen finanziert werden müssen.

Die reine Umlagefinanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung funktioniert deswegen schon lange nicht mehr. Aus dem Bundeshaushalt fließen jedes Jahr Milliardenbeiträge als Zuschuss in die Finanzierung der Rente – der größte Kostenpunkt im Haushalt überhaupt. Daher wurde beschlossen, dass bis 67 statt 65 gearbeitet wird.

Wie beantrage ich Frührente?

Damit die Auszahlung der Rente beginnen kann, muss sie erst einmal beantragt werden. Empfohlen wird, den Rentenantrag drei Monate vor der geplanten Auszahlung zu stellen. Folgende Nachweise werden dabei benötigt:

  • Ausweis oder eine Geburtsurkunde
  • Rentenversicherungsnummer
  • Steueridentifikationsnummer
  • Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung sowie
  • internationale Kontonummer

Hinzu können je nach Einzelfall noch weitere individuelle Nachweise kommen.

Dieser Artikel ist zuerst auf morgenpost.de erschienen.