Berlin. Die Rente mit 63 ist nur noch mit Abzügen möglich. Und auch einige Fehler kosten. So berechnen Sie, wie viel Geld sie zur Verfügung hätten.

  • Mit Rentenrechnern im Internet lässt sich die Höhe der eigenen Altersbezüge einfach berechnen
  • Komplizierter wird es bei der Rente mit 63, denn bei ihr gibt es zahlreiche Abzüge
  • Wie kann man die Rente mit 63 berechnen? Wir zeigen, welche Fehler Sie besser nicht machen sollten

Wer früher in den Ruhestand geht, bekommt in aller Regel weniger Rente. Das ist im Gesetz klar festgelegt. Möchten Versicherte mit 63 Jahren aus dem beruflichen Leben ausscheiden, müssen sie sich jedoch auf weitere Einbußen gefasst machen. Eine abschlagsfreie Rente mit 63 war früher für Menschen möglich, die vor 1953 geboren wurden und 45 Beitragsjahre nachweisen konnten. Da die Regelaltersgrenze immer weiter angehoben wird, ist heutzutage die „Rente mit 63“ nur noch mit Abschlägen möglich.

Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, bekommen Sie 0,3 Prozent von Ihren monatlichen Bezügen abgezogen. An diesem Minus ändert sich auch nichts mehr. Es bleibt bis zum Ende des Lebens bestehen und kann sich maximal auf bis zu 14,4 Prozent summieren. Das hat auch mit Ihrem Geburtsjahrgang zu tun.

Neben den Abzügen gibt es noch verpasste Erhöhungen. Mit jedem Jahr, in dem Sie einen Lohn beziehen, zahlen Sie davon auch in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhöhen somit Ihre spätere Rente. Gehen Sie früher in den Ruhestand, gibt es auch kein Geld mehr vom Arbeitgeber und damit ist auch die Erhöhung weg.

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Rente mit 63: Verpasstes Gehalt bedeutet verpasste Erhöhung

Wie sehr Sie Ihre monatliche Rente erhöhen, hängt logischerweise auch von der Höhe Ihres Gehalts ab. Dieses wird in Verhältnis zum Durchschnittsgehalt aller Versicherten gesetzt. Ist dieses Verhältnis genau gleich, gibt es exakt einen Entgeltpunkt für Ihr Rentenkonto. Ist Ihr Gehalt niedriger oder höher als der Durchschnitt, gibt es prozentual mehr oder weniger Entgeltpunkte.

  • Das Durchschnittsgehalt liegt aktuell (Stand 2024) bei 45.358 Euro.

Allerdings gibt es mit der Beitragsbemessungsgrenze eine Maximalhöhe. Alles Geld, was Sie darüber hinaus verdienen, bezieht die Rentenversicherung nicht in die Berechnung der Entgeltpunkte mit ein.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für das Jahr 2025 bei einem Monatsbruttogehalt von 8.050 Euro.

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Rente mit 63: So berechnen Sie Ihre verpassten Erhöhungen

Aber wie genau funktioniert das nun mit dieser Berechnung und wie viel geht Ihnen damit bei der Frührente flöten? Ihre gesammelten Entgeltpunkte werden mit dem Rentenwert multipliziert. Der liegt aktuell bei 39,32 Euro (Stand: Juli 2024). Nehmen Sie die normale Altersrente zum regulären Renteneintritt in Anspruch, ergibt sich daraus Ihre monatliche Rente.

Die Abschläge für die Rente mit 63 setzen sich hauptsächlich aus zwei Posten zusammen. Hier lesen Sie welche, das sind und wie hoch diese für Sie ausfallen.
Die Abschläge für die Rente mit 63 setzen sich hauptsächlich aus zwei Posten zusammen. Hier lesen Sie welche, das sind und wie hoch diese für Sie ausfallen. © Olga Shumitskaya/istockphoto | Olga Shumitskaya/istockphoto

Vereinfachte Beispielrechnung:

  • Eine Bäckerin aus Essen müsste bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mit 67 Jahren arbeiten
  • Sie geht aber schon mit 63 in Altersrente
  • Sie verdient ein Brutto-Jahresgehalt von 30.000 Euro, was rund 0,66 Entgeltpunkten entspricht
  • In vier Jahren macht das insgesamt 2,64 Entgeltpunkte
  • Würde die Bäckerin weiter arbeiten, wäre ihre monatliche Rente also um rund 103,80 Euro höher

Dabei ist zu beachten, dass das Minus noch höher ausfallen kann. Denn es kann passieren, dass der Rentenwert erhöht wird. Dann wären Ihre verpassten Entgeltpunkte auch mehr wert.

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Rente mit 63: Abzüge anhand des Jahrgangs berechnen

Wie anfangs versprochen, geht es nun um die prozentualen Abzüge und was diese mit Ihrem Jahrgang zu tun haben. Hintergrund ist, dass die Regelaltersgrenze aktuell Schritt für Schritt von 65 auf 67 Jahre angehoben wird. Ab dem Jahrgang 1947 steigert sich das Renteneintrittsdatum monatsweise bis zum Jahrgang 1964. Alle, die in diesem Jahr oder später geboren sind, dürfen regulär mit 67 Jahren in Altersrente. Mit den Steigerungen erhöhen sich demzufolge auch die Anzahl der Monate, die für die Berechnung der Abschläge für die Rente 63 herangezogen werden.

Wer beispielsweise 1959 geboren ist, kann mit 66 Jahren und 2 Monaten regulär in Rente gehen. Würde der- oder diejenige die Rente mit 63 beantragen, würden sich die Abzüge also auf 11,4 Prozent belaufen. (38 Monate x 0,3 Prozent).

Wer 1960 geboren wurde, kann mit 66 Jahren und 4 Monaten regulär in Rente. Würde diese Person die Rente mit 63 Jahren beantragen, würden sich die Abzüge demnach schon auf 12 Prozent summieren (40 Monate x 0,3 Prozent).

Eine Tabelle mit den jeweiligen Abzügen bei der Rente mit 63 für alle Jahrgänge können Sie hier einsehen.

Bitte beachten: Diese Werte gelten für Personen, die zwischen 35 und 44 Versicherungsjahre bei der Rentenversicherung geltend machen können und damit als "langjährig Versicherte" gelten.