Düsseldorf. Schwarz-Gelb schließt in den Koalitionsverhandlungen das Kapitel Arbeit und Soziales ab: Bürokratieabbau, Pflegekammer und neue Arbeitszeitregeln

CDU und FDP haben in den Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuer Landesregierung das Kapitel „Arbeit und Soziales“ abgeschlossen. Die wichtigsten Weichenstellungen auf einen Blick:

Landarzt-Quote: Die Medizin-Fakultäten der NRW-Universitäten werden zur Einrichtung einer Landarzt-Quote verpflichtet. Das heißt: Zehn Prozent der Studienplätze werden für Erstsemester reserviert, die sich vorab verpflichten, später als Hausarzt in einem unterversorgten Gebiet zu arbeiten. Möglicherweise wird es als Anreiz eine Absenkung der „Numerus Clausus“-Eingangshürde (NC) für solche Studienplätze geben. Laut CDU-Sozialpolitiker Karl-Josef Laumann ist NRW das erste Bundesland, in dem es zwischen Wissenschafts- und Gesundheitspolitik Einigkeit über die Landarzt-Quote gibt.

Die Verhandlungsteilnehmer der Koalitionsverhandlungen Karl-Josef Laumann (CDU - l) und der FDP-Generalsekretär Johannes Vogel. Foto: Federico Gambarini Tariftreue- und Vergabegesetz: Das rot-grüne Gesetz wird auf einen einzigen Punkt reduziert. Um öffentliche Vergaben können sich nur Firmen bewerben, die ihren Mitarbeitern Tariflöhne zahlen. Alle weitergehenden Nachweispflichten über die ökologische Herkunft des Baumaterials oder eine Frauenförderung im Betrieb werden gestrichen.

Klimaschutzgesetz: Alle im rot-grünen Klimaschutzgesetz gesteckten Umweltziele, die über zwingende Vorgaben der Europäischen Union hinausgehen, werden auf EU-Niveau zurückgestutzt.

Pflegekammer: Die künftige Landesregierung will eine Interessenvertretung der Pflegeberufe schaffen.

Arbeitszeitgesetz: Schwarz-Gelb will eine Bundesratsinitiative zur Lockerung des Arbeitszeitgesetzes anstoßen. Die bisherige Grenze der täglichen Höchstarbeitszeit von acht bzw. zehn Stunden sowie die elfstündige Ruhezeit sollen aufgeweicht werden. Stattdessen soll nur noch die EU-weit gültige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche bindend sein.

Zuverdienstgrenzen: CDU und FDP wollen per Bundesratsinitiative erreichen, dass Langzeitarbeitslose künftig mehr von dem Geld behalten können, das sie über ihren Hartz-IV-Satz hinaus verdienen. Bislang gelten für den Zuverdienst von Hilfsempfängern strenge Verrechnungsregeln. „Wir brauchen eine trittfeste Leiter aus Hartz IV“, sagte FDP-Generalsekretär Johannes Vogel.

Mini-Jobs: Schwarz-Gelb will sich in Berlin dafür stark machen, die Verdienstgrenze von 450 Euro für Mini-Jobs nach oben zu korrigieren. Die allgemeine Lohnentwicklung seit Einführung der 450 Euro-Jobs müsse nachträglich eingerechnet werden und zukünftig eine regelmäßige Anpassung an die Mindestlohn-Entwicklung stattfinden.