Berlin. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will weitere Gesetzesänderungen angehen, um den Schutz der Privatsphäre aufzuwerten. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Entschärfungen bei der Onlinedurchsuchung seien ihr nicht genug.
Die neue Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat eine Neuausrichtung der Rechtspolitik angekündigt. Sie verstehe ihre Rückkehr in das Amt nach 14 Jahren als «Chance, eine grundlegende Richtungsänderung einzuleiten», sagte sie der in Berlin erscheinenden Tageszeitung «Die Welt». «Über ein Jahrzehnt kam sicherheitspolitische Prävention im Zweifel vor Freiheit. Mit unserem Koalitionsvertrag haben wir den Einstieg in einen Paradigmenwechsel geschafft», sagte die Ministerin. Leutheusser war 1996 aus Protest gegen den Lauschangriff als Justizministerin zurückgetreten.
Weitere Entschärfungen bei der Onlinedurchsuchung
Leutheusser-Schnarrenberger will sich nicht mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Entschärfungen bei der Onlinedurchsuchung zufriedengeben. Es werde weitere Gesetzesänderungen geben, um den Schutz der Privatsphäre aufzuwerten, sagte die Ressortchefin. Die Kritik der Polizeigewerkschaften, dadurch würde die Onlinedurchsuchung in der Praxis wirkungslos, wies sie zurück. «Die Polizeigewerkschaften sprechen doch selbst von einer Ultima Ratio. Vorrangig ist die Aufwertung der Privatsphäre. Dafür stehe ich ein», sagte Leutheusser.
Festhalten will sie trotz der Rückkehr in das Ministeramt auch an ihrer Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie sehe es nicht als Hindernis, dass sie als Ministerin dann gegen die Bundesregierung antrete: «Richtig ist, dass ich und das Justizministerium im Verhandlungssaal sein werden. Das sehe ich nicht als Problem, deshalb halte ich an meiner Klage fest.» (ddp)