Wiesbaden. Seit das Gesetz zur Online-Durchsuchung in Kraft getreten ist, hat das Bundeskriminalamt noch keine einzige Durchsuchung durchgeführt. Es gab auch keinen entsprechenden Antrag bei Gericht. Derweil streiten FDP und Union weiter über das Thema.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes im Januar noch keine einzige Online-Durchsuchung durchgeführt. Das BKA habe auch keinen Antrag bei Gericht gestellt, sagte ein Sprecher am Donnerstag auf AP-Anfrage und bestätigte damit einen Bericht der «taz». In Zeiten der terroristischen Bedrohung halte das BKA die Online-Durchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument, wurde der Sprecher zitiert.
Uneinigkeit bei Koalitionsverhandlungen
Die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und FDP in der Innen- und Sicherheitspolitik, bei denen es auch um das strittige Thema Online-Durchsuchungen geht, traten unterdessen auf der Stelle. Die zuständige Arbeitsgruppe fand am Mittwochabend in Berlin zunächst keinen Kompromiss.
Die FDP wendet sich dabei eigenen Angaben zufolge gegen eine von der Union angestrebte Ausweitung des Fahndungsinstruments. Unter anderen hat auch der frühere FDP-Innenminister Gerhart Baum gegen das Gesetz zur Online-Durchsuchung Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.
Laut dem Zeitungsbericht gab es auch in Bayern keine Online-Durchsuchung. Bayern sei das einzige Land, das seiner Landespolizei die Durchsuchungen erlaube. (ap)