Düsseldorf. . Der neue Verteilschlüssel für Flüchtlinge in NRW steht. Es gibt weiter Schwierigkeiten bei der Rückführung in andere Bundesländer.
Flüchtlingen soll in Nordrhein-Westfalen ab 1. Dezember ein Wohnort verbindlich vorgeschrieben werden. Darauf hat sich die rot-grüne Landesregierung jetzt in ihrer Kabinettssitzung verständigt. „Die Wohnsitzauflage ist ein sehr wichtiges Instrument, um den Integrationsprozess zu erleichtern“, sagte der für Integrationsfragen zuständige Arbeitsminister Rainer Schmeltzer (SPD).
Flüchtlinge, die nach dem 6. August anerkannt wurden, sollen nach neuen Kriterien innerhalb des Landes verteilt werden. Die Zuweisung an die Kommunen orientiere sich künftig zu 80 Prozent an der Einwohnerzahl, zu 10 Prozent an der Flächengröße und zu 10 Prozent an der örtlichen Arbeitslosigkeit, kündigte Schmeltzer an. Zusätzlich sollen Städte mit einem angespannten Wohnungsmarkt und großen sozialen Belastungen durch den EU-Zuzug jeweils 10 Prozent weniger Flüchtlinge erhalten. Schmeltzer rechnet mit einer geringen Verschiebung der Flüchtlingszahlen von den Großstädten in ländliche Gebiete.
Die Bundesregierung hatte mit dem Integrationsgesetz am 6. August die Voraussetzung für solche Länderregelungen geschaffen. Demnach kann Flüchtlingen für drei Jahre ein Wohnsitz zugewiesen werden. Ausgenommen sind Härtefalle wie Kranke, gut Integrierte oder Arbeitnehmer, die bereits 711 Euro im Monat verdienen. Obwohl das Integrationsgesetz rückwirkend zum 1. Januar greift, will das Land keine bereits bis zum 6. August zugewiesenen Flüchtlingen innerhalb Nordrhein-Westfalens noch einmal umziehen lassen. „Dieses Verfahren entlastet die Verwaltungen“, erklärte das Ministerium.
Unklar ist noch die Anwendung der bundesweiten ersten Stufe der Wohnsitzauflage. Seit dem 1. Januar sind anerkannte Flüchtlinge verpflichtet, in das Bundesland zurückzukehren, in das sie während der Erstregistrierung in Deutschlands zugewiesen wurden. Asylbewerber, die etwa von Mecklenburg-Vorpommern nach NRW umgezogen sind, sollen hier vom Jobcenter kein Geld mehr erhalten. Ausgezahlt wird nur noch am verpflichtend vorgeschriebenen Wohnsitz.
Mehrere Ruhrgebietsstädte hatten daraufhin bereits die Aufforderung zur Ausreise verschickt. Schmeltzer räumte ein, dass die Umsetzung bislang hakt. Häufig sei unklar, welches Jobcenter in Deutschland die Auszahlung der Sozialleistungen übernehmen müsse. Man arbeite an eine bundeseinheitlichen Regelung, sagte Schmeltzer. Die Jobcenter in NRW sollen zunächst bis 31. Oktober weiter Sozialleistungen an rückreisepflichtige Personen auszahlen.