Herne. . 1200 anerkannte Flüchtlinge sind nach Herne umgezogen. Mit Verweis auf ein neues Gesetz fordert die Stadt eine Erstattung der entstandenen Kosten.
Der Zuzug von Flüchtlingen aus anderen Bundesländern ins Ruhrgebiet trifft auch die Stadt Herne in hohem Maße: Vom 1. Januar bis Anfang August sind nach Angaben von Sozialdezernent Johannes Chudziak rund 1200 anerkannte Flüchtlinge aus eigenem Antrieb nach Herne gekommen.
Dabei handele es sich überwiegend um Menschen aus Syrien. Anders als beispielsweise Gelsenkirchen und Essen will Herne die nach dem 1. Januar zugezogenen Flüchtlinge nicht in das Bundesland zurückschicken, in dem sie ihren Asylantrag gestellt haben.
Das vom Bundestag beschlossene und zum 6. August in Kraft getretene Integrationsgesetz lässt formal eine solche Möglichkeit zu. Johannes Chudziak glaubt jedoch, dass eine Aufforderung zur Rückkehr an die vor dem 6. August 2016 zugezogenen Flüchtlinge – die große Mehrzahl kommt aus Ostdeutschland und Nordbayern – rechtlich nicht zu halten sein werde.
Der Dezernent macht noch ein ganz anderes Argument geltend: „Es handelt sich hier um Menschen, die man nicht einfach so durch die Gegend schicken darf.“ Dem Bund wirft er vor, dieses Gesetz „nicht zu Ende gedacht zu haben“.
Anerkannte Flüchtlinge, die noch nach dem 6. August aus anderen Bundesländern nach Herne kämen, würden von Jobcenter und Ausländeramt darauf hingewiesen, dass sie nach der neuen Gesetzeslage in Herne keine Sozialleistungen beziehen könnten, so Chudziak. „Im Einzelfall“ könnten auch schon mal die Kosten eines Bahntickets für die Rückkehr ins Herkunftsbundesland übernommen worden. Im Detail seien hier noch weitere Abstimmungen zwischen Stadt und Jobcenter nötig, so der Dezernent.
Die Höhe des zusätzlichen finanziellen Aufwands durch den Zuzug kann die Verwaltung nicht beziffern. Hintergrund: Die Stadt muss nicht nur die Kosten der Unterkunft für diese Personengruppe übernehmen, sondern auch Anstrengungen und Aufwand der Integration schultern. Johannes Chudziak fordert, dass der Stadt alle Kosten erstattet werden, die durch die von Januar bis August nach Herne umgezogenen anerkannten Flüchtlingen entstanden sind.
Die Wohnsitzauflage ist nicht unumstritten. Auch der Flüchtlingsrat Herne hat sich bereits gegen diese Regelung ausgesprochen. Die Residenzpflicht verletze das Freizügigkeitsrecht, widerspreche internationalem Recht und behindere Integration und Teilhabe, so die Begründung des Herner Bündnisses.