Gladbeck. Die Stadt wendet das neue Integrationsgesetz nicht rückwirkend an. 250 Personen wären betroffen. Die Rechtsbedenken der Bezirksregierung werden geteilt
- Die Stadt wendet das neue Integrationsgesetz nicht rückwirkend an
- 250 Personen wären in Gladbeck von der Wohnsitzauflage betroffen
- Die Rechtsbedenken der Bezirksregierung Münster werden geteilt
Aus anderen Bundesländern oder Städten zugezogene Flüchtlinge dürfen weiterhin in Gladbeck bleiben. „Die Stadt teilt die Bedenken der Bezirksregierung Münster sowie der Expertise des Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht. Rückwirkend anerkannte Flüchtlinge dorthin zurück zu schicken, wo sie teils vor Monaten ihren Asylantrag gestellt haben, halten wir demnach für nicht verhältnismäßig und rechtlich anfechtbar“, so Christiane Schmidt vom Presseamt der Stadt.
Wie die WAZ berichtete, trat am 6. August das neue Integrationsgesetz in Kraft, wonach auch einem anerkannten Flüchtling (der keinen Job hat oder studiert) rückwirkend zum 1. Januar für maximal drei Jahre der Wohnort vorgeschriebenen werden kann. Das Gesetz schreibt vor, dass ein Flüchtling in dem Bundesland leben soll, in dem er während des Asylverfahrens gelebt hat.
„Rein faktisch würde das in Gladbeck etwa 250 Menschen betreffen, darunter Kinder“, so Schmidt weiter. Gerade bei Letzteren sehe man es als problematisch an, die Heranwachsenden aus dem Sozialgefüge zu reißen, „aus Kindergartengruppen oder Schulklassen, in die sie sich in den vergangenen bis zu acht Monaten gut eingelebt haben“.
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Bei einer pauschalen Aufforderung an alle rückwirkend betroffenen Flüchtlinge, das Bundesland zu verlassen, wie offenbar in Gelsenkirchen, müsse davon ausgegangen werden, „dass den Verwaltungen dann etliche, möglicherweise länger andauernde Rechtsverfahren drohen“. Hierzu verweise die Bezirksregierung Münster auf rechtliche Bedenken, da nach höchstrichterlichem und europäischem Entscheid Wohnsitzzuweisungen anerkannter Flüchtlinge zum Zwecke einer angemessenen Verteilung der Soziallasten nicht zulässig seien. Eine Härtefallregelung käme zudem in Betracht, „wenn die Wohnsitzauflage dem Wohl der sozialen Entwicklung oder den besonderen Bedürfnissen insbesondere von Kindern und Jugendlichen zuwiderläuft“.
Unabhängig vom Zuzug sei es zurzeit so, „dass Gladbeck über die Bezirksregierung seit geraumer Zeit nun wieder jede Woche etwa 30 Flüchtlinge zugewiesen werden“. Dadurch sei die Containerunterkunft am Linnerott nun so voll belegt, „dass jetzt die seit Jahreswechsel leer stehenden Container der ehemaligen Notunterkunft des Landes auf dem Sportplatz in Rentfort-Nord bezogen werden“.
Zudem werde der geplante Containerstandort an der Uhlandstraße jetzt mit der Erschließung des Geländes vorbereitet. Schmidt: „Bislang ist geplant, dass dort anfang Dezember die Unterkünfte bezugsfertig sind.“