München. Beate Zschäpes Antrag, den NSU-Prozess erst nach der Berufung eines vierten Pflichtverteidigers fortzusetzen, ist vom Gericht abgelehnt worden.

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, ist mit dem Versuch gescheitert, das Verfahren zu unterbrechen. Das Gericht lehnte am Dienstag einen Antrag Zschäpes ab, weitere Zeugen erst nach der Berufung eines vierten Pflichtverteidigers zu vernehmen. Das Gericht rief anschließend einen Jugendfreund von Uwe Mundlos in den Zeugenstand, der über die Gründungszeit des "Nationalsozialistischen Untergrunds" in den 1990er Jahren aussagen soll.

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Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an den zehn Morden des NSU angeklagt. Sie wird bisher von den drei Anwälten Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl vertreten. Stahl war am Dienstag nicht im Gericht und schickte stattdessen einen Anwalt aus seiner Kanzlei als Vertretung.

Außerdem sollte am Dienstag ein Beamter des hessischen Verfassungsschutzes, der während oder unmittelbar vor einem Mord des Nationalsozialistischen Untergrunds am Tatort in Kassel war, erneut als Zeuge im Münchner NSU-Prozess aussagen. Dabei geht es um die Schüsse auf den Betreiber eines Internetcafés in Kassel im April 2006. (dpa)