München. Im NSU-Prozess erheben die Verteidiger von Beate Zschäpe Vorwürfe gegen den Gerichtspsychiater. Der Gutachter soll in Pausen den Saal verlassen.

Die Verteidigung von Beate Zschäpe, der Hauptangeklagten im NSU-Prozess, ist am 206. Verhandlungstag mit dem Versuch gescheitert, die Arbeitsweise des Gerichtsgutachters, Prof. Henning Saß, einschränken lassen. Die Anwälte forderten vom Gericht, dem Sachverständigen einen anderen als seinen bisherigen Platz im Verhandlungssaal zuzuweisen. Außerdem sollte der Experte künftig den Verhandlungssaal verlassen müssen, wenn die Angeklagte in den Pausen anwesend ist. Letztlich sollte der Gutachter nur noch dann die Angeklagte beobachten dürfen, wenn es im Verfahren um Vorgänge geht, die ihr vorgeworfen werden.

Die Verteidigung kritisiert, dass der Experte in den Pausen Gespräche zwischen der Angeklagten und ihren Anwälten mithören, zumindest aber ihre „Interaktion“ beobachten könne. Rechtsanwalt Wolfgang Heer verweist zur Begründung auf zwei Pausen am vorangegangenen Verhandlungstag. Die Anwälte von Zschäpe hatten bereits im November 2013 gefordert, dass dem Experten ein anderer Platz im Gerichtssaal zugewiesen werden soll. Sie sehen im Agieren des Gutachters die Grundrechte ihrer Mandantin verletzt.

Rücksicht auf Zschäpes Gesundheit nehmen

Heer begründete die Forderungen unter anderem damit, dass die Beobachtung durch den Experten für seine Mandantin eine starke Belastung darstelle. Dabei beruft sich der Verteidiger auch auf ein im März bekannt gewordenes Gutachten des Münchner Gerichtspsychiater Norbert Nedopil, welches das Gericht veranlasst hatte, im März und April die Zahl der geplanten Verhandlungstage zu reduzieren, um auf die Gesundheit von Zschäpe Rücksicht zu nehmen.

Auch interessant

Die Angeklagte soll diesem Psychiater unter anderem gesagt haben, dass ihr das Schweigen im Verfahren zunehmend schwer falle. Auch Äußerungen über ihre Anwälte sollen wenig schmeichelhaft gewesen sein, berichteten Prozessbeteiligte. Sie empfinde es als Belastend, auf ihre Anwälte aufpassen zu müssen, sei der Expertise zu entnehmen.

Angeklagte muss mit ihrer Beobachtung rechnen

Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft muss die Angeklagte im Gerichtssaal mit ihrer Beobachtung rechnen. Als Reaktion auf den Antrag, bat Richter Manfred Götzl den Sachverständigen am Vormittag, sich einen Platz weiter weg von der Anklagebank zu setzten. Psychiater Saß erklärt zudem, sehr wohl die Interaktionen zwischen Verteidigung und ihrer Mandantin zu beobachten, Gespräche aber nicht verstehen zu können.

Als Rechtsanwalt Heer danach immer noch auf eine sofortige Entscheidung des Gerichts über den Antrag der Verteidigung beharrt, weist Richter Götzl ihn darauf hin, dass dann auch das bisher nicht öffentliche Gutachten über Zschäpe von Prof. Norbert Nedopil in die Verhandlung eingeführt werden müsse, da sich die Verteidiger in ihrem Antrag darauf beziehen.

Die juristische Debatte um den Antrag der Verteidigung zog sich am 206. Verhandlungstag über den gesamten Vormittag mit mehreren Unterbrechungen hin. Bereits während dieser Debatten war klar geworden, dass das Gericht der Forderung, die Arbeit des Gutachters einzugrenzen, so nicht folgen wird.

Richter will Sachverständigen nicht einschränken

Nach einer erneuten Beratung weist der Staatsschutzsenat das Ansinnen der Verteidiger am Mittag zurück. Ein Beschränken des Sachverständigen sei nicht sachgerecht, betont Richter Götzl. Auch der Forderung nach Verlassen des Gerichtssaals in den Pausen, in denen die Angeklagte anwesend sei, folgt der Senat nicht. Götzl weist die Verteidigung noch einmal darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit bestehe, die Verhandlung zu unterbrechen, wenn eine Beratung mit der Angeklagten erforderlich sei. Zudem dürfe Zschäpe künftig auch in ihrer Arrestzelle im Gerichtsgebäude ihren Laptop mit den Verfahrensunterlagen nutzen.

Der Sachverständige Saß wurde vom Gericht bestellt, um Beate Zschsäpe einzuschätzen. Die Hauptangeklagte schweigt seit Beginn der Verhandlung und hat sich einer persönlichen Begutachtung durch den Experten bisher entzogen. Die Einschätzung des Psychiaters kann daher nur durch Beobachtung im Gerichtssaal erfolgen. Der Experten wäre für eine mögliche Entscheidung des Gerichts wichtig, wenn Beate Zschäpe bei einer möglichen Verurteilung mit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung rechnen müsse.