München. Die Kölner Polizei hat nach dem NSU-Anschlag in der Keupstraße offenbar weitere Bomben befürchtet. Zeugin will aus ihrer Wohnung geholt worden sein.

Die Kölner Polizei hat nach dem Nagelbombenanschlag in der Keupstraße am 9. Juni 2004 möglicherweise befürchtet, dass eine zweite Bombe explodieren könnte. Das geht aus der Aussage einer Zeugin im NSU-Prozess hervor.

Die Zeugin sagte am Mittwoch vor dem Münchner Oberlandesgericht, sie habe an dem Abend auf Weisung der Polizei ihre Wohnung verlassen müssen. Die Beamten hätten ihr gesagt, es gebe "eine Mitteilung, wonach eine zweite Bombe explodieren könnte". Später in der Nacht habe sie nach Hause zurückkehren können.

Andere Zeugen hatten ausgesagt, dass die Polizei die Täter in Kreisen der türkischstämmigen Bevölkerung gesucht habe und Hinweisen auf rechtsextreme Terroristen nicht nachgegangen sei. Bei der Tat waren 22 Menschen verletzt worden. Hauptangeklagte ist Beate Zschäpe. Die Bundesanwaltschaft macht sie für den Anschlag und außerdem für zehn Morde aus überwiegend rassistischen Motiven verantwortlich.

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Zuschauer protestieren gegen Neonazis im Gerichtssaal

Zudem kam es im Prozess zu Protesten. Eine der Zuhörerinnen beschwert sich bei den Justizbediensteten, weil mit Karl-Heinz S. und Matthias B. auch zwei Männer dort Platz genommen haben, die zur rechtsextremen Szene Bayerns gehören. Es ist nicht der erste Besuch von Neonazis im Gerichtssaal. Ein so deutlicher Protest gegen ihre Anwesenheit war bisher aber noch nicht erhoben worden.

Der Staatsschutzsenat setzte am 179. Verhandlungstag seine Befragung von Zeugen und Opfern des das Nagelbomben-Attentats vom 9. Juni 2004 in der Kölner Keupstraße fort.

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Die Fluss der Befragung geriet ins Stocken, als Richter Manfred Götzl bei einem heute 35-jährigen Zeugen Widersprüche zwischen seiner Aussage vor Gericht und Schreibeben seines Anwalts an das Gericht hinterfragt. Es lässt sich nicht genau klären, wo der Zeuge sich zum Zeitpunkt der Explosion aufgehalten hatte.

Auch die nachfolgende Befragung seiner Schwester konnte die Unstimmigkeiten nicht beseitigen. Olaf Klemke, der Verteidiger von Ralf Wohlleben, bat nach der Aussage des jungen Mannes um eine Unterbrechung für eine kurze interne Beratung. Nach dieser Pause stellte er aber keinen Antrag. (mit dpa)