Düsseldorf. Die Regierung will bei den Beamten sparen: Bis 2017 sollen jährlich 160 Millionen Euro gespart werden. Die Gewerkschaft droht mit Trillerpfeifen.
Zwei Jahre nach dem erbitterten Streit um die doppelte Nullrunde für die höheren Beamten in NRW zeichnen sich für diesen Sommer neue Frontlinien zwischen der Landesregierung und den Staatsdienern ab.
Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hat für seinen Haushalt 2015 und die beiden Folgejahre bereits eine klare Sparvorgabe gemacht: Bei den Beamten sollen bis 2017 jeweils 160 Millionen Euro strukturell gekürzt werden. Die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen, Norbert Römer (SPD) und Reiner Priggen (Grünen), hatten dieser Tage bekräftigt: „Wenn 43 Prozent des Landeshaushalts ins Personal gehen, kann dieser Bereich bei den Sparanstrengungen nicht außen vor bleiben.“
Beamte sollen nicht Sparschweine der Regierung werden
Die Gewerkschaften fordern derweil in der anstehenden Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder 5,5 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten, mindestens aber ein Plus von 175 Euro im Monat. Da der Tarifabschluss die Blaupause oder zumindest der wichtigste Orientierungswert für die folgende Anhebung der Beamtenbesoldung ist, müsste man in Düsseldorf unruhig werden. Walter-Borjans soll seinen Finanzminister-Kollegen Jens Bullerjahn (SPD) aus Sachsen-Anhalt, den Verhandlungsführer der Länder, eindringlich gewarnt haben, ihm bloß nicht einen annähernd so hohen Abschluss zu servieren.
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Wenn die Tarifrunde im öffentlichen Dienst abgeschlossen ist, will sich Rot-Grün mit den Beamten ins Benehmen setzen. „Man wird dann über alles reden müssen“, sagt Priggen vielsagend. Der Landesvorsitzende des Beamtenbundes DBB, Roland Staude, will seine Staatsdiener aber nicht zum Sparschwein der Landesregierung verkommen lassen: „Eine ergebnisoffene Analyse wäre der erste Schritt, um überhaupt in einen konstruktiven Dialog zu gelangen“, warnt Staude.
700 Millionen müssen gespart werden
Um rund 700 Millionen Euro im Haushalt einzusparen, hatte Rot-Grün 2013 den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst bis 2014 nicht eins zu eins auf alle Besoldungsstufen übertragen. Nur die unteren Stufen bis A10 hatten die volle Erhöhung von zusammen 5,6 Prozent für zwei Jahre bekommen. Die Stufen A11 und A12 allerdings mussten mit insgesamt zwei Prozent Vorlieb nehmen. Und Beamte der höheren Stufen wie Lehrer, Richter und Staatsanwälte sollten leer ausgehen. Insgesamt 226.000 Staatsdiener waren betroffen.
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Das Verfassungsgerichtshof kippte zwar das rot-grüne Besoldungsgesetz und zwang Finanzminister Walter-Borjans im Sommer 2014 zur millionenschweren Nachbesserung. Zugleich öffneten die Verfassungsrichter aber in der Urteilsbegründung nach Lesart der Landesregierung die Tür für künftige Abstriche bei den Beamten.
Gewerkschaften erinnern an Trillerpfeifen-Kampagnenfähigkeit
So müsse man die Staatsdiener zwar an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben lassen und dürfe den Abstand zwischen den einzelnen Besoldungsstufen nicht willkürlich einebnen. Eine Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst auf alle Beamten sei aber keineswegs mehr zwingend. Zudem dürften Pensionäre und aktive Beamte unterschiedlich behandelt werden. Auch die Beihilfekosten bei der Gesundheitsversorgung oder eine soziale Staffelung innerhalb der Beamtenschaft seien keineswegs Tabu.
Die Gewerkschaften zeigen sich von diesem aufblitzenden Arsenal der Kürzungsinstrumente aber kaum beeindruckt. Sie erinnern vielmehr an ihre Trillerpfeifen-Kampagnenfähigkeit, mit der Polizisten, Richter und Lehrer der Regierung Kraft ein Jahr lang bei beinahe jedem öffentlichen Auftritt lautstark in den Ohren lagen.